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Sonderkennzeichen zuteilen

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Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Service KFZ-Zulassung
 03591 5251-36290

Was müssen Sie mitbringen?

Für die Zuteilung von Ausfuhr-Kennzeichen brauchen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • gültige Hauptuntersuchung (Nachweis sofern vorhanden) 
  • die Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen 
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
  • die Gewerbeanmeldung und den Ausweis des Gewerbetreibenden bei einer Zulassung des Fahrzeuges auf einen Einzelgewerbetreibenden
  • die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine juristische Person
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Die Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung befristet.  Das Ablaufdatum ist mit Tag, Monat und Jahr am roten rechten Rand des Kennzeichens angegeben.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?

Buchen Sie hier einen Termin, um ein Ausfuhr-Kennzeichen zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle Unterlagen mit.

Was müssen Sie mitbringen?

Für die Zuteilung von Kurzzeit-Kennzeichen brauchen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Fahrzeugpapiere (im Original oder als gut lesbare Kopie)
  • Nachweis einer gültige Hauptuntersuchung  
  • die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Kurzzeitkennzeichen
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
  • die Gewerbeanmeldung und den Ausweis des Gewerbetreibenden bei der Zulassung auf einen Einzelgewerbetreibenden
  • die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug bei Zulassung auf eine juristische Person
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei Zulassung auf einen Verein

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Das Kurzzeit-Kennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Das Fahrzeug muss für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein. 

Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal sechs Tage ab der Zuteilung gültig. Das Ablaufdatum ist mit Tag, Monat und Jahr am gelben rechten Rand des Kennzeichens angegeben.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?

Buchen Sie hier einen Termin, um ein Kurzzeit-Kennzeichen zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle Unterlagen mit.

Was müssen Sie mitbringen?

Für die Zuteilung von Saison-Kennzeichen brauchen Sie 

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
  • die Gewerbeanmeldung und den Ausweis des Gewerbetreibenden bei Zulassung auf einen Einzelgewerbetreibenden
  • die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug bei Zulassung auf juristische Personen
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei Zulassung auf einen Verein
  • die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Fahrzeuge mit einem Saison-Kennzeichen werden für mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate zugelassen. Der Zeitraum ist auf dem Kennzeichen ersichtlich. Außerhalb dieses Zeitraums, darf das Fahrzeug nicht öffentlichen Straßen und Plätzen gefahren und abgestellt werden.

Mit einem Saison-Kennzeichen sparen Sie die jährliche An- und Abmeldung, wenn Sie das Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit im Jahr fahren möchten. 

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?

Buchen Sie hier einen Termin, um ein Saison-Kennzeichen zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle Unterlagen mit.