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Was müssen Sie wissen?
Die Zulassung nach § 45 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt voraus, dass das Fahrzeug keinen regelmäßigen Standort im Inland hat und mit eigener Triebkraft aus dem Geltungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verbracht wird.
Die Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung befristet. Das Ablaufdatum ist mit Tag, Monat und Jahr am roten rechten Rand des Kennzeichens angegeben.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?
Buchen Sie hier einen Termin, um ein Ausfuhr-Kennzeichen zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit. Eine Übersicht darüber finden Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung.
- Termin in der KFZ-Zulassungsstelle buchen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Was müssen Sie wissen?
Das Kurzzeit-Kennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Das Fahrzeug muss für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein.
Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal sechs Tage ab der Zuteilung gültig. Das Ablaufdatum ist mit Tag, Monat und Jahr am gelben rechten Rand des Kennzeichens angegeben.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?
Buchen Sie hier einen Termin, um ein Kurzzeit-Kennzeichen zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit. Eine Übersicht darüber finden Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung.
- Termin in der KFZ-Zulassungsstelle buchen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Was müssen Sie wissen?
Fahrzeuge mit einem Saison-Kennzeichen werden für mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate zugelassen. Der Zeitraum ist auf dem Kennzeichen ersichtlich. Außerhalb dieses Zeitraums, darf das Fahrzeug nicht öffentlichen Straßen und Plätzen gefahren und abgestellt werden.
Mit einem Saisonkennzeichen sparen Sie sich die jährliche An- und Abmeldung, wenn Sie das Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit im Jahr nutzen möchten. Das ist beispielsweise bei Wohnmobilen, Cabrios und Krafträdern sinnvoll.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?
Buchen Sie hier einen Termin, um ein Saison-Kennzeichen zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit. Eine Übersicht darüber finden Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung.
- Termin in der KFZ-Zulassungsstelle buchen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Was müssen Sie wissen?
Von einem Oldtimer ist die Rede, wenn das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde, weitestgehend im Originalzustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Der Kennbuchstabe „H” steht als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsnummer, und wird von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 vermerkt.
Es ist auch eine Kombination mit Saison- oder Wechselkennzeichen möglich.
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?
Buchen Sie hier einen Termin, um ein schwarzes Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) zu beantragen. Bitte bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit. Eine Übersicht darüber finden Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung.
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Was müssen Sie wissen?
Von einem Oldtimer ist die Rede, wenn das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde und weitestgehend im Originalzustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Rote Oldtimer-Kennzeichen dürfen nur für folgende Fahrten verwendet werden:
- An- und Abfahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zweck der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge
Für Fahrten mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisheft geführt werden.
Fahrzeuge mit roten Oldtimer-Kennzeichen dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sind nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 StVZO von der Untersuchungspflicht befreit. Nach § 31 Absatz 2 StVZO trägt der Halter die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Wie erhalten Sie einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle?
Buchen Sie hier einen Termin, um ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen) zu beantragen. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Eine Übersicht darüber finden Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung.
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