Bautzen, DER LANDKREIS

Abfallentsorgung

Das Foto zeigt ein Gebäude des Landratsamtes Bautzen uaf der Kamenzer Macherstarße.

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Rechtsgrundlagen

Das Kreisrecht

Satzungen des Landkreises Bautzen zur Abfallwirtschaft

Batterien gehören nicht in den Restmüll! Die Batterieentsorgung ist gesetzlich geregelt. Nach dem Batteriegesetz sind Hersteller zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Sammelstellen sind im Handel, Schadstoffmobilen oder auf Wertstoffhöfen zu finden.

Sonderfall Lithiumbatterien und -akkus

Lithiumbatterien und –akkus benötigen bei der Entsorgung eine besondere Behandlung. Sie sind leicht entzündbar. Deshalb müssen die offenen Enden der Batterie vor der Entsorgung mit Klebestreifen abgeklebt werden. Wirft man sie ohne Abkleben in den Sammelbehälter, kann sich die Batterie oder der Akku leicht entzünden. Bei falscher Entsorgung kann das zu Bränden in Müllautos oder Abfallverwertungsbetrieben führen. Im schlimmsten Fall kann ein solcher Brand Menschenleben kosten.

Hinweise des Umweltbundesamtes zur richtigen Entsorgung von Lithium-Batterien und Lithium-Akkus

Glas ist nicht gleich Glas. Was gehört in den Altglascontainer?

Verkaufsverpackungen aus Glas gehören in die Wertstoffcontainer. Das sind:

  • Getränkeflaschen
  • Konservengläser
  • pharmazeutische Glasbehälter
  • sonstiges Verpackungsglas
  • Senfgläser und anderes Verpackungsglas, das in der Zweitnutzung als Trinkglas genutzt wird
  • Parfümflakons

Was ist dabei zu beachten?

Achten Sie auf die farbliche Trennung des Altglases. Blaues oder schwarzes Glas gehört zum Grünglas. Dort beeinflussen andere Farben das Farbergebnis bei der Wiederverwendung am wenigsten.

Entfernen Sie die Schraubverschlüsse. Die gehören in die gelbe Tonne.

Die Altglasgefäße müssen stets leer sein. Starke Verschmutzungen spülen Sie bitte vorher grob aus.

Was gehört nicht in den Altglascontainer?

Manche Glasabfälle können nicht als Verpackung recycelt werden, weil sie eine andere Zusammensetzung oder einen anderen Schmelzpunkt als Glasverpackungen haben. Solche Abfälle gehören nicht in den Altglasgcontainer.  

Dazu gehören:

  • Autoscheiben und -lampen
  • Bleiglas wie Aschenbecher, Vasen, Weingläser
  • Cerankochfelder
  • Fensterglas
  • Glühbirnen und Energiesparlampen
  • hitzebeständiges Glasgeschirr
  • Keramik
  • Leuchtstoffröhren
  • Porzellan
  • Scheibenglas wie Fensterscheiben, Möbeltüren, Einlegeböden, Aquarien
  • Spiegelglas
  • Steingut
  • Weihnachtsbaumschmuck

 

Entsorgungsstandorte in Ihrer Nähe

  • Entsorgungsstandorte In der Karte auf dieser Seite können Sie sich alle Containerstandorte, Grüngutsammelplätze, Stellplätze des Schadstoffmobiles und mehr zur Abfallverwertung und -entsorgung anzeigen lassen.

Altpapier gehört in die blaue Tonne oder in den Altpapiercontainer.

Dorthin entsorgen Sie richtig:

  • Briefumschläge
  • Broschüren
  • Bücher
  • Eierkartons
  • Flyer
  • Geschenkpapier
  • Illustrierte
  • Kalender
  • Kartons
  • Kataloge
  • Knüllpapier
  • Kopierpapier
  • Papier, Pappe, Papiertüten
  • Postkarten
  • Prospekte
  • Reißwolfpapier
  • Schreibpapier, Schulhefte
  • Seidenpapier
  • Telefonbücher
  • Verpackungen
  • Wellpappe
  • Zeitungen

Was gehört nicht in die Altpapiertonne oder in den Altpapiercontainer?

  • beschichtetes Papier
  • Durchschlagpapier
  • Druckerzeugnisse mit Kunststoff- oder Ledereinband
  • Fotopapier, bedruckt und unbedruckt
  • Kunststoffverpackungen
  • Pergamentpapier
  • Tapeten
  • Verbundverpackungen (Tetrapacks)
  • verschmutzte Papiere

 

Sie möchten eine blaue Tonne für Ihr Grundstück?

Senden Sie uns dieses Formular ausgefüllt zurück.

Wann wird die Tonne abgeholt?

  • Entsorgungstermine Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lasen, wann welche Abfälle direkt bei Ihnen abgeholt werden.

Entsorgungsstandorte in Ihrer Nähe

  • Entsorgungsstandorte In der Karte auf dieser Seite können Sie sich alle Containerstandorte, Grüngutsammelplätze, Stellplätze des Schadstoffmobiles und mehr zur Abfallverwertung und -entsorgung anzeigen lassen.

Altpapier und Abfallgebühr

Altpapier, welches der Landkreis entsorgt, hält die Abfallgebühr stabil.

Das Papier aus den blauen Tonnen und den Altpapiercontainern wird durch den Landkreis bei Papierfabriken zur Wiederverwendung angeliefert. Die Vergütung, die die Papierfabriken dafür zahlen, werden in der Gebührenkalkulation verrechnet. Damit trägt die Altpapiersammlung zur Stabilität der Abfallgebühren bei.

Die Erlöse für die Mengen, welche anderen Entsorgern überlassen werden, stehen der Abfallwirtschaft des Landkreis jedoch nicht zur Verfügung.

Vorzugsweise Biotonne

Entsorgen Sie Ihre Bioabfälle über die Biotonne, sind Sie auf der sicheren Seite: Die Abfälle werden in einer Kompostanlage verwertet. Der Kompost wird  wieder verwertet und ersetzt eine erhebliche Menge chemischen Düngers.

Was gehört in die Biotonne

  • Blumenerde
  • Eierschalen
  • Fallobst
  • Gras, Rasenschnitt, Moos
  • Haare, Federn
  • Heckenschnitt, Strauchschnitt, Reisig
  • Holzspäne, Sägespäne von unbehandeltem Holz
  • Kleintierstreu aus biologisch abbaubarem Material,
  • Küchenabfälle, Speisereste, Kaffeesatz, Obst (auch Zitrusfrüchte)
  • Küchenpapier, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
  • Laub, Nadeln
  • Nussschalen
  • Schnittblumen,
  • Unkräuter
  • Zimmerpflanzen ohne Topf

Was gehört nicht in die Biotonne:

  • Asche
  • behandeltes Holz. Möbelteile
  • Blumentöpfe, Bindedraht
  • flüssige Abfälle
  • Fäkalien
  • Glas, Porzellan, Keramik
  • große Knochen
  • Gummiband
  • Hygieneartikel
  • Infektiöse Abfälle
  • Kehricht, Ruß, Stabsaugerbeutel
  • Kunststoff, Kunststofftüten (auch keine biologisch abbaubaren „kompostierbaren“ Müllbeutel, da diese meist nur unter Laborbedingungen verrotten)
  • Lebensmittel in Originalverpackung
  • Leder
  • Medikamente, Verbandsmaterial
  • Papier, Tapeten
  • Textilien, Putzlappen
  • Tierkadaver
  • Windeln

Tipps zur Biotonne

Stellen Sie die Biotonne an einem schattigen Platz auf. Geben Sie zuerst einige Lagen Zeitungspapier oder groben Reißig in die Tonne. Pressen Sie die Abfälle nicht hinein. So lässt sich die Tonne besser leeren.

Wickeln Sie feuchte Küchenabfälle in Zeitungspapier ein. Das verhindert das Festfrieren im Winter und übermäßige Geruchsbildung im Sommer. Auch Fleisch- und Fischreste sollten Sie in Zeitungspapier einwickeln. So hindern Sie Fliegen an der Eiablage. Geben Sie feuchte und trockene Abfälle abwechselnd in die Tonne. Damit vermeiden Sie Fäulnis.

Auf die Biotonne verzichten kann nur, wer die Bioabfälle auf seinem eigenen Grundstück  kompostieren kann. Der Kompost, der dabei entsteht, darf ebenfalls nur auf dem eigenen Grundstück verwendet werden.

Zuviel für die Tonne?

Was nicht in die Tonne passt und nicht selbst kompostiert werden kann, bringen Sie bitte kosenpflichtig zum Grüngutsammelplatz. Dabei können Sie Einzelstücke wie Schnittholz bis maximal 10 cm Durchmesser lose anliefern. Sonstiges Grüngut geben Sie lose oder in Papiersäcken ab, die Sie zuvor gekauft haben. Die Papiersäcke werden bei der Entsorgung der Biotonnen nicht mitgenommen.

Verkaufsstellen für Papiersäcke:

  • alle kommunalen Grüngutplätze
  • Landratsamt Bautzen, Bürgeramt
  • Hoyerswerda Landhandels- und Dienste GmbH

    Wann wird die Tonne abgeholt?

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    Entsorgungsstandorte in Ihrer Nähe

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    Selbst ist der Gärtner: Eigenkompostierung im Privat-Garten ist erlaubt

    Wer einen eigenen Garten hat, kann seine Bioabfälle auch dort kompostieren. Bitte beachten Sie dabei diese Tipps:

    • auf ausreichend Platz zum Nachbarn achten
    • schattigen Platz wählen
    • Platz nicht in Senken wählen
    • Boden nach unten offen lassen
    • abwechselnd trockene und nasse, grobe und feine Gartenabfälle aufschichten

    Was gehört nicht auf den Komposthaufen?

    • Gekochte Küchenabfälle  (die gehören indie Biotonne oder in einen geschlossenen Komposter)
    • kranke Pflanzen

    Den Humus aus Ihrem Komosthaufen müssen Sie ausschließlich im eigenen Garten verwenden.
     

    Nicht gestattet: Verbrennen oder im Wald entsorgen

    Bioabfälle - auch Grasschnitt oder Laub aus dem Garten  - haben im Wald nichts zu suchen: Wälder sind nährstoffarme Standorte. Wird der Waldboden mit Stickstoff aus Gartenabfällen angereichert, wachsen die Bäume wachsen zu schnell und wurzeln zu flach. Sie werden anfälliger für Krankheiten, Schädlinge und Windwurf.

    Abfälle aus dem Garten bringen auch Samen von Pflanzen in den Wald, die dort nichts zu suchen haben. Am meisten Schaden entsteht, wenn es sich dabei um den Samen sogenannter Neophyten handelt. Das sind Pflanzen, die in unseren Breiten nicht zuhause sind. Deshalb fehlen hier die natürlichen Gegenspieler und so verdrängen die Neophyten die heimischen Pflanzen.

    Gartenabfälle dürfen auch entgegen der landläufigen Meinung nicht offen verbrannt werden.

    Zu gut für die Tonne - Bundeskampagne gegen Lebensmittelverschwendung

    Jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, werfen wir weg. Warum? Was kann man ändern? Die Kampagne des Verbraucherschutzministeriums gibt Tipps und Antworten.

    • www.zugutfuerdietonne.de Auf der Internetseite zur Kampagne erfahren Sie, was wir gegen Lebensmittelverschwendung tun können.

    Die gelbe Tonne

    Was gehört in die gelbe Tonne?

    In die gelbe Tonne dürfen ausschließlich gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen. Das sind zum Beispiel:

    • Aludeckel, Alufolie, Aluschalen
    • Getränkedosen, Getränkekartons
    • Konservendosen, Weißblechdosen
    • Kronkorken
    • Kunststoffbecher Kunststoffflaschen (pfandfrei)  Kunststofftüten
    • Spraydosen (leer)
    • Styroporverpackungen
    • Vakuumverpackungen
    • Verbundverpackungen (sogenannte Tetrapacks)
    • Zahnpastatuben

    Verpackungen gehören ohne Reste in die gelbe Tonne, müssen aber nicht ausgewaschen werden.

    Was gehört nicht in die gelbe Tonne?

    Nicht in die gelbe Tonne dürfen Abfälle, die keine Verkaufsverpackungen sind – auch wenn diese aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen sind, beispielsweise:

    • Baustyropor, Styropor-Deckenplatten
    • Behälter mit Resten von Chemikalien
    • Glas
    • Metallgegenstände (Werkzeug, Schrauben, Nägel)
    • Papier, Pappe
    • Spielzeug
    • Verpackungen mit Inhaltsresten
    • Windeln

    Der „Grüne Punkt“ auf vielen Produkten gehört zur Verpackung und nicht zum Produkt selbst.

    Wann wird die Tonne abgeholt?

    • Entsorgungstermine Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lasen, wann welche Abfälle direkt bei Ihnen abgeholt werden.

    Ihre Tonne blieb ungeleert stehen?

    Dann weist Sie ein roter Aufklbeber darauf hin, dass Sie Ihre Abfälle falsch getrennt haben: In der Tonne waren Abfälle, die dort nicht hineingehören. Sortieren Sie die Abfälle neu. Beim nächsten Entsorgungstermin wird Ihre gelbe Tonne dann entleert.

    Dauert Ihnen das zu lange, können Sie in der Abfallwirtschaft die Entleerung der Tonne als Restabfall beantragen. Diese Extra-Entleerung ist kostenpflichtig.

     

    Die Dualen Systeme

    Die gelbenTonnen werden von Unternehmen geleert, die zu den Dualen Systemen gehören. Die Dualen Systeme sind bundesweite Entsorgungssysteme, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen organisieren.

    Die Dualen Systeme wurden gegründet, weil in Deutschland die Hersteller verpflichtet sind, ihre Verkaufsverpackungen zurückzunehmen.

    Eigenrücknahmen

    Einige Geschäfte bieten auch die sogenannte Eigenrücknahme an. Verpackungen der Eigenmarken dieser Geschäfte können dann direkt im Geschäft in den bereitgestellten Behältern entsorgt werden.

    Nicht gelb, nicht grün, nicht blau? So entsorgen Sie den Rest

    Alle Abfälle, die nicht verwertet werden können, gehören in die Restabfalltonne. Dazu gehören beispielsweise:

    • Aktenordner
    • Asche (vorher erkalten lassen)
    • Datenträger, Tonbänder und -kasseten
    • Federbetten, Kissen
    • Fensterglas, Glasscherben, Spiegelglas
    • Filme
    • Geschirr, Tonscherben
    • Glühlampen (keine Energiesparlampen oder LED)
    • gummihaltige Abfälle
    • Hygieneartikel, Zahnbürtsen
    • Kehricht, Staubsaugerbeutel
    • Kinderspielzeug
    • Korkabfälle
    • Kunststoffartikel (außer Verpackungen)
    • Lederwaren, Schuhe
    • Tapeten
    • Tonerkartuschen, Tintenpatronen
    • Windeln
    • Zigarettenreste

    Auch stark verschmutzte Wertstoffe oder verpackte Lebensmittel gehören in die Restabfalltonne.

    Die Tonne ist zu klein? - Nutzen Sie blaue Säcke als Alternative

    Sollten Sie kurzzeitig mehr Restabfall haben, als in Ihre Restabfalltonne passt, können Sie auch handelsübliche Restabfallsäcke ("Blaue Säcke") mit einem Volumen bis zu 120 Liter nutzen. Die Säcke stellen Sie bitte zum Abfuhrtermin an der gleichen Stelle, wie Ihre Restabfalltonne zur Abholung bereit.

    Nicht vergessen: Gebührenwertmarke aufkleben !

    Auf den Sack kleben Sie vorher bitte eine Gebührenwertmarke.

    Verkaufsstellen für Gebührenwertmarken:

    • Bürgeramt des Landratsamtes Bautzen in Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz
    • Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Arnsdorf, Bernsdorf, Bischofswerda, Burkau, Cunewalde, Demitz-Thumitz, Doberschau-Gaußig, Elsterheide, Elstra, Großnaundorf, Großpostwitz, Großröhrsdorf, Haselbachtal, Königsbrück, Kubschütz, Lauta, Lohsa, Neschwitz, Neukirch-Lausitz, Ottendorf-Okrilla, Pulsnitz, Radeberg, Rammenau, Schirgiswalde-Kirschau, Schmölln-Putzkau, Schwepnitz, Sohland, Steina, Wachau, Weißenberg, Wilthen, Wittichenau

    Außerdem

    • in Bautzen bei der Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG, Preuschwitzer Straße 91
    • in Bischofswerda bei den Lebenshilfe Werkstätten Bischofswerda, Bautzener Straße 56
    • in Hochkirch bei der Oberlausitzer Entsorgungsgesellschaft mbH,  Pommritz, Am Bahnhof 23 a
    • in Schirgiswalde-Kirschau beim Containerdienst Lehmann, Rodewitz, Bederwitzer Straße 14
    • in Radeberg bei der Neru GmbH & Co. KG, Pillnitzer Straße 1

    Wann wird die Tonne abgeholt?

    • Entsorgungstermine Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lasen, wann welche Abfälle direkt bei Ihnen abgeholt werden.

    Kostenpflichtige Container

    Sie können auch auf Ihre Rechnung einen zusätzlichen Abfallcontainer bestellen. Damit können entsorgt werden:

    • Sperrmüll, über die kostenlose Menge von 4m³ hinausgeht
    • Abfälle aus Haushaltauflösungen
    • Abfälle von Wohnungen und Grundstücken, die nicht zur regulären Abfallentsorgung angemeldet sind (Gartenanlagen, leerstehende Häuser)

    Das gehört nicht in den Abfallcontainer:

    • Elektrogeräte
    • Schrott
    • mineralische Abfälle

    Bestellen Sie bei uns einen Container, so denkenSie bitte daran, dass der Untergrund zumAufstellen fest genug sein muss und dass die Fahrzeuge Platz zum Be- und Entladen brauchen.

    Die kostenlose Sperrmüllentsorgung kann nicht auf die Containerabholung angerechnet werden.

    Bestellen Sie online den Container für Ihren Restabfall

    Das Schadstoffmobil: Die kostenlose Schadstoffsammlung für Privat-Haushalte

    Zweimal im Jahr wartet das Schadstoffmobil auf Sie.

    Was müssen Sie beachten?

    • Die Abfälle dürfen nur durch Erwachsene abgegeben werden
    • Sie müssen den Inhalt der Behältnisse benennen können
    • Die Behältnisse müssen Sie dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben. Stellen Sie sie nicht nur am Sammelplatz oder im Schadstoffmobil ab.

    Welche Abfälle können Sie am Schadstoffmobil abgegeben?

    Die Abfälle müssen aus Privathaushalten stammen, in Kleinmengen anfallen und eine schädigende Wirkung auf Menschen, Tiere und Umwelt haben. Das sind zum Beispiel

    • Abbeizmittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel (maximal 10 Kilogramm)
    • Altarzneimittel
    • Altöl und ölhaltige Abfälle (maximal 5 Liter)
    • Bremsflüssigkeiten
    • Chemikalien
    • Desinfektions- und Reinigungsmittel
    • Holzschutzmittel (maximal 5 Kilogramm)
    • Kfz-Batterien
    • Laugen (maximal 5 Liter)
    • Leuchtstoffröhren (maximal 15 Stück)
    • quecksilberhaltige Gegenstände
    • Säuren (maximal 5 Liter)
    • Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel (maximal 5 Kilogramm)
    • Spraydosen mit schadstoffhaltigen Inhalten           
    • Trockenbatterien (keine Lithiumbatterien)

    Die Entsorgung der Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen ist Bestandteil der Pauschalgebühr und daher für Sie ohne zusätzliche Kosten. Schadstoffe von Gewerbe, Betrieben und Einrichtungen sind von dieser kostenlosen Annahme ausgeschlossen.

    Entsorgungsstandorte in Ihrer Nähe

    • Entsorgungsstandorte In der Karte auf dieser Seite können Sie sich alle Containerstandorte, Grüngutsammelplätze, Stellplätze des Schadstoffmobiles und mehr zur Abfallverwertung und -entsorgung anzeigen lassen.

    Hier können Sie Schadstoffe kostenpflichtig abgeben:

    In Bautzen: Wertstoffhof Bautzen

    Webseite

    In Kamenz: Neru GmbH & Co.KG

    Webseite

    Bequemer geht's nicht: Wir holen Ihren Sperrmüll bei Ihnen ab

    Von privaten Haushalten holen wir einmal pro Jahr bis zu vier Kubikmeter Sperrmüll direkt am Grundstück ab. 

    Ihr Sperrmüll soll abgeholt werden?

    Bitte füllen Sie unser Onlineformular aus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes leiten Ihre Bestellung an ein Entsorgungsunternehmen weiter. Den Termin zur Abholung Ihres Sperrmülls teilt Ihnen das Entsorgungsunternehmen etwa eine Woche zuvor mit.

    Wie wird abgerechnet?

    Eine Sperrmüllentsorgung im Jahr von bis zu vier Kubikmetern für Privathaushalte ist als Serviceleistung in den Abfallgebühren enthalten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Bestellungen bis zum 30.Dezember rechnen wir auf das laufende Jahr an, auch wenn der Sperrmüll erst im Januar abgeholt wird. Bestellungen, die am 31.Dezember eingehen, müssen wir auf das Folgejahr anrechnen.

     

    Bestellen Sie die Abholung Ihres Sperrmülls gleich online

    Einmal komplett entrümpeln bitte!

    Sie haben mehr als vier Kubikmeter Sperrmüll zu entsorgen? Dann können Sie kostenpflichtig einen Sperrmüllcontainer bestellen.

    Bestellen Sie online den Container für Ihren Sperrmüll

    Was kostet ein Sperrmüllcontainer?

    Für Container zahlen Sie

    • 34,07 Euro pro Absetz-Container bis 10 Kubikmeter
    • 41,55 Euro pro Abroll-Container bis 36 Kubikmeter
    • 195,81 Euro pro Gewichtstonne für Rest- und Sperrmüll
    • 22,43 Euro pro Gewichtstonne Grüngut (nur in einem Teil des Landkreises verfügbar)

    Die Bestellung für den Container muss spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin in der Abfallwirtschaft vorliegen.

    Der Container wird bis zu zwei Wochen ohne Aufpreis bereitgestellt.

    Die Gebühr für Abfallcontainer wird mit einem gesonderten Abfallgebührenbescheid erhoben. Da für die Erstellung die Belege aller an der Entsorgung beteiligten Unternehmen vorliegen müssen, kann es bis zum Erhalt des Bescheides einige Zeit dauern. Geben Sie daher bei einem geplanten Umzug auch ihre neue Adresse an.

    Entsorgungsunternehmen holen Abfallcontainer kostenpflichtig ab

    Als Gewerbetreibender oder als Verein bestellen Sie für Ihren Sperrmüll kostenpflichtig einen Container bei der Abfallwirtschaft. Die Bestellung wird an ein Entsorgungsunternehmen weiter geleitet. Das Entsorgungsunternehmen liefert die Container zum gewünschten Termin.

    Bitte bestellen Sie den Container rechtzeitig zwei Werktage vor Ihrem Wunschtermin.

    Genehmigung zum Aufstellen des Containers im öffentlichen Bereich

    Möchten Sie den Container im öffentlich Bereich (Parkplatz, Fußweg, Straßenrand) aufstellen, brauchen Sie möglicherweise eine Genehmigung von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bitte informieren Sie sich dort, ob das der Fall ist.

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    Für Container zahlen Sie

    • 34,07 Euro pro Absetz-Container bis 10 Kubikmeter
    • 41,55 Euro pro Abroll-Container bis 36 Kubikmeter
    • 195,81 Euro pro Gewichtstonne für Rest- und Sperrmüll
    • 22,43 Euro pro Gewichtstonne Grüngut (nur in einem Teil des Landkreises verfügbar)

    Die Bestellung für den Container muss spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin in der Abfallwirtschaft vorliegen.

    Der Container wird bis zu zwei Wochen ohne Aufpreis bereitgestellt.

    Die Gebühr für Abfallcontainer wird mit einem gesonderten Abfallgebührenbescheid erhoben. Da für die Erstellung die Belege aller an der Entsorgung beteiligten Unternehmen vorliegen müssen, kann es bis zum Erhalt des Bescheides einige Zeit dauern. Geben Sie daher bei einem geplanten Umzug auch ihre neue Adresse an.