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Ummeldung von Fahrzeugen

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Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?

Zur Ummeldung eines Fahrzeuges buchen Sie hier Ihren Termin. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit. Welche das sind erfahren Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung. 

Was müssen Sie wissen?

Sie sind aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Bautzen umgezogen und möchten Ihr Fahrzeug umschreiben lassen oder Sie möchten ein bereits im Landkreis Bautzen abgemeldetes Fahrzeug wieder auf Sie zulassen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wichtig: Sie können Ihr Fahrzeug nur ummelden oder wieder zulassen, wenn Sie keine Gebühren- oder Steuerrückstände haben.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?

Zur Ummeldung eines Fahrzeuges buchen Sie hier Ihren Termin. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit. Welche das sind erfahren Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung. 

Was müssen Sie wissen?

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und möchten sich als neuen Halter eintragen lassen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Wichtig: Sie können das Fahrzeug nur auf sich ummelden, wenn Sie keine Gebühren- oder Steuerrückstände haben.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Wie erhalten Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle?

Zur Ummeldung eines Fahrzeuges buchen Sie hier Ihren Termin. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit. Welche das sind erfahren Sie im Terminbuchungstool sowie in Ihrer E-Mail Bestätigung. 

Sie besitzen keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)?

Fehlt der Fahrzeugbrief, benötigen Sie ein Gutachten nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt ist. 

Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig besitzen. Dafür ist erforderlich: :

  • Ihre Eidesstattliche Erklärung, dass das Fahrzeug Ihr Eigentum ist und Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren haben. Diese kann auch vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle abgegeben werden. 

Oder 

  • die Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass er Eigentümer des Fahrzeuges war und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren hat sowie den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde

Oder

  • Erbschein oder Testament und Ihre eidesstattliche Erklärung, dass das Fahrzeug im Eigentum des Verstorbenen war und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) nicht im Nachlass zu finden war.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) buchen Sie bitte einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle.