Bautzen, DER LANDKREIS

E-Rechnungen

Registrierung zum Versand von E-Rechungen

Wer Leistungen im Auftrag des Landratsamtes erbringt (Geschäftspartner), ist berechtigt, sich zur Übermittlung von E-Rechungen zu registrieren.

Die Registrierung ist kostenfrei und steht allen Geschäftspartnern zur Verfügung.
Folgende Daten des Geschäftspartners sind zur Registrierung notwendig:

  • Name des Unternehmens
  • Ansprechpartner (Name, Vorname, E-Mailadresse)
  • Anschrift des Unternehmens
  • Absenderadresse 

Mit der Übermittlung der Daten stimmt der Geschäftspartner der Verarbeitung der Daten zur Sicherstellung des elektronischen Rechnungszuganges beim Landkreis Bautzen zu.

Durch den Geschäftspartner sind ausschließlich gültige E-Mailadressen (keine No-Reply-Adresse) anzugeben. 

Hier registrieren

Als Geschäftspartner des Landratsamtes Bautzen können Sie sich in unserem Portal für den Versand von E-Rechnungen registrieren.

E-Rechnungen versenden

Unser zentrales Postfach für E-Rechnungen steht Ihnen nur nach der Registrierung zur Verfügung. 

Werden E-Mails von nicht registrierten Adressen an das zentrale Postfach übermittelt, erhält der Absender eine Fehlermeldung. Die Rechnung gilt damit als  nicht zugegangen.

Zentrales Postfach für E-Rechnungen

Anforderungen an E-Rechnungen und an die Nutzung des Postfaches

Zulässige E-Rechnungsformate

  • xRechnungen 
  • Rechnungen im ZUGFerD-Format (ab Version 2.1.1)

E-Rechnungen müssen die Leitweg-ID 14625-LK01-63 enthalten.

Die maximale Größe einer E-Mail beträgt 10 MB.

Weitere Anforderungen an E-Rechnungen

Das Rechnungsdokument muss gut lesbar und maschinell erstellt worden sein.

Rechnungsdokumente für den Rechnungsempfang auf elektronischem Weg sind sowohl Eingangsrechnungen als auch Gutschriften. Der Dateiname der Rechnung darf die Zeichenkette „anlage“ oder „attachment“ nicht enthalten.

Begründende Unterlagen wie die Auflistung erbrachter Leistungen oder gelieferter Waren sind Teil des Rechnungsdokumentes und gemeinsam mit der Rechnung in der gleichen E-Mail zu versenden.
Der Dateiname der Anlage muss mindestens die Zeichenkette „anlage“ oder „attachment“ enthalten.

Jede E-Mail darf nur eine Rechnung (inklusive Anlagen) enthalten. Befinden sich mehrere Rechnungen in der E-Mail, kann nur die erste Rechnungsdatei bearbeitet werden. Die weiteren Rechnungen gelten als nicht zugegangen.

Zentrales Postfach nicht für sonstige Post nutzen

Das zentrale Postfach steht ausschließlich zur Verfügung:

  • für den Versand von E-Rechnungen
  • für den Widerruf zur Teilnahme am E-Rechnungsversand.

Mahnungen sind keine E-Rechnungen. Bitte richten Sie Mahnungen an das Amt im Landratsamt Bautzen, welches Sie beauftragt hat. 

Auch jegliche weitere Korrespondenz ist über dieses Postfach nicht zulässig.

Teilnahme am E-Rechnungsversand widerrufen

Die Teilnahme am E-Rechnungsversand kann jederzeit widerrufen werden. Die Kündigung ist an das zentrale Postfach für E-Rechnungen zu senden. 

Zentrales Postfach für E-Rechnungen

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Informieren Sie sich in unserer Datenschutzerklärung näher:

Ihr Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Landkreisverwaltung"

Nutzungsbedingungen zum Herunterladen

Hier können Sie sich die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Rechnungstausch herunter laden.