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Fahrzeugzulassung

gehört zu: KFZ-Zulassungsstelle

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11.09.2025

Nachricht an die Firma Klimakurier24 GmbH

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Hier können Sie Ihr Fahrzeug online anmelden - ohne Wartezeit in der Zulassungsstelle:

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Buchen Sie hier einen Termin zur Fahrzeugzulassung.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist Voraussetzung, dass die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Gebühren- oder Steuerrückstände hat. 

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Weitere Unterlagen, die Sie zur Fahrzeugzulassung mitbringen müssen

Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bringen Sie neben dem SEPA-Lastschriftmandat  bitte folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • eine Vollmacht des Fahrzeughalters bei der Zulassung des Fahrzeuges durch eine andere Person
  • die Gewerbeanmeldung und den Ausweis des Gewerbetreibenden bei der Zulassung eines Fahrzeuges auf einen Einzelgewerbetreibenden
  • die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers und die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug bei der Zulassung eines Fahrzeuges auf eine juristische Person
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vereinsvorsitzenden bei der Zulassung eines Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre

Sie möchten ein gebrauchtes Fahrzeug auf sich ummelden? Dann informieren Sie sich bitte auf der Seite der Dienstleistung Ummeldung von Fahrzeugen:

Informationen zu KFZ-Versicherung und Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Es ist Pflicht, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung ein. 

Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind insbesondere:

  • eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
  • die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
  • die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.

Mehr zur Haftpflichtversicherung und zur Zulassung

Ausführliche Informationen - auch in ukrainischer Sprache - finden Sie auf diesen Seiten: