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Fahrzeugzulassung

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Service Kfz-Zulassung
 03591 5251-36290
 03591 5250-36290

Für Privatpersonen: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung

Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.

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Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Für Zulassungsdienste und Autohäuser: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung

Unser Serviceangebot zur Fahrzeuganmeldung und -abmeldung für professionelle Dienstleister. 

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Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges brauchen Sie:

  • einen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht äler als 6 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Soweit es zutrifft, brigen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwiligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Informationen zu KFZ-Versicherung und Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Es ist wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein. Fahrzeuge von Ukrainern müssen bis spätestens ein Jahr nach der Einreise in Deutschland zugelassen werden, also ein deutsches Kennzeichen erhalten.

Mehr zur Haftpflichtversicherung und zur Zulassung

Ausführliche Informationen - auch in ukrainischer Sprache - finden Sie auf diesen Seiten: