Kinderschutz-Fachkräfte als "Insoweit erfahrene Fachkräfte"
Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf eine Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.
Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.
Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutz-Fachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte".
Geregelt ist dies im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8 und im § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz.
Insoweit erfahrene Fachkräfte im Landkreis Bautzen
Im Landkreis Bautzen arbeiten Kinderschutz-Fachkräfte in den Einrichtungen, die Angebote zur Erziehungsberatung vorhalten.
In Fällen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt berät die Opferhilfe Sachsen e.V.
Erziehungsberatung
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen
Löbauer Straße 48
02625 Bautzen
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Lutherstraße 18
01877 Bischofswerda
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Macherstraße 5
01917 Kamenz
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Diakonie Bautzen
Sankt Martin StattRand gGmbH
Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen
Opferberatung
Opferhilfe Sachsen
Töpferstraße 17
02625 Bautzen
(im Ärztehaus)
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Kinderschutz-Fachkräfte stehen
- Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben und
- Trägern von Einrichtungen, die selbst keine Kinderschutzfachkraft angestellt haben,
zur Verfügung.
Vermuten diese Personen und Einrichtungen bei einem Kind eine Kindeswohlgefährdung, helfen die Kinderschutz-Fachkräfte dabei, das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen. Dabei sind die Kinderschutz-Fachkräfte nicht selbst in den Fall involviert; die Sozialdaten werden pseudonomisiert.
Außerdem unterstützen Kinderschutz-Fachkräfte dabei, Hilfsmaßnahmen zu planen.
Die Verantwortung dafür, eine Gefährdung des Kindeswohls beim Jugendamt zu melden, liegt nicht bei den Kinderschutz-Fachkräften, sondern bei den Einrichtungen oder Personen, die mit den Minderjährigen zu tun haben.
Werden Kinderschutz-Fachkräfte in Anspruch genommen, entstehen keine Kosten. Für Träger von Einrichtungen, die bereits Kinderschutz-Fachkräfte angestellt haben, gelten diese kostenlosen Leistungen nur dann, wenn ihre eigenen Kinderschutz-Fachkräfte direkt mit derselben Einrichtung oder Familie arbeiten, für die sie gebraucht werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Kinderschutz-Fachkräfte sind
- das Sozialgesetzbuch 8, § 8a und § 8b
- und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, § 4.
Die Gesetze finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz:
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html zum § 8a des Sozialgesetzbuches 8.
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8b.html zum § 8b des Sozialgesetzbuches 8.
- https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html zum § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Hilfe bei medizinischen Kinderschutzfragen:
Hotline 0800 19 210 00
Die medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes telefonisches Beratungsangebot.
Es richtet sich an Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Familiengerichte sowie des Gesundheitswesens.
Die telefonische Beratung ist bundesweit, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar.
Das Beraterteam besteht aus Ärztinnen und Ärzten mit klinischer Erfahrung im medizinischen Kinderschutz und Zusatzweiterbildungen.
Die Hotline bietet:
- schnelle Expertise zur Einschätzung von Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung
- Unterstützung zur Einschätzung von Verletzungen und Auffälligkeiten, Kontakt medizinische Versorgung vor Ort, Fragen nach Plausibilität von Schilderungen, Zuständigkeiten der Dokumentation und Zeitablauf des weiteren Vorgehens
- https://kinderschutzhotline.de/ Hier finden Sie weitere Informationen zur medizinischen Kinderschutzhotline.
Hilfe bei Missbrauch: telefonisch, online, kostenfrei und anonym
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf seiner Webseite über Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und anderen Kindeswohlgefährdungen. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.
- https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon Zu den Informationen zum Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Meldungen/2020/03_Maerz/27/20200327_Hilfeangebote_Flyer.pdf Hier finden Sie die wichtigsten Hilfsangebote auf einen Blick
