Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Abmeldung von Fahrzeugen

gehört zu: KFZ-Zulassungsstelle

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leerer Wartebereich
27.08.2025

längere Wartezeit am 2. und 10. September in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle

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Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Für die Abmeldung eines Fahrzeuges brauchen Sie:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die bisherige Kennzeichen

zur Abmeldung nach Diebstahl:

Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, brauchen Sie für Abmeldung (Außerbetriebsetzung):

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Diebstahlanzeige der Polizei in deutscher Sprache

 

Das Fahrzeug darf nach der Abmeldung nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.