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Mathias Stache
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Landkreisverwaltung bei der Ausführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes zu unterstützen. Damit soll das Grundrecht jeder natürlichen Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewahrt werden.
Die Aufgaben ergeben sich aus Artikel 39 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Unter anderem zählen dazu:
- Unterrichtung und Beratung der Behördenleitung, der Beschäftigten sowie der Bürger im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Themen, die die Landkreisverwaltung betreffen
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Fragen und Hinweise werden vertraulich behandelt. Der Datenschutzbeauftragte ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Datenschutzbeauftragte ist direkt dem Landrat als Leiter der Behörde unterstellt und arbeitet weisungsfrei bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben.
- Datenschutzgrundverordnung
- Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
- eur-lex.europa.eu Im Portal des Amtes für Veröffentlichungen finden Sie die Europäische Datenschutzgrundverordnung.
- www.recht.sachsen.de Auf der Seite des Freistaates Sachsen finden Sie das vollständige Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz.
- https://www.datenschutz.sachsen.de Zur Seite des Sächsischen Datenschutzbeauftragten
- www.bfdi.bund.de Zur Seite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit