Ansprechpartner im Landratsamt
Alle Ansprechpartner für Kriegsvertriebene finden Sie auf dieser Seite:
Facebook-Gruppe zum Austausch
Die Gruppe dient der allgemeinen Information über Hilfsangebote im Landkreis Bautzen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sie kann auch gern für den Austausch der Ukrainerinnen und Ukrainer genutzt werden, die sich im Landkreis Bautzen aufhalten.
- www.facebook.com/groups/ukrainehilfe.landkreisbautzen Facebook-Gruppe zum Austausch
Weitere Aufnahmen in den Landkreis Bautzen sind daher unter bestimmten Bedingungen möglich:
- Familienangehörige ersten Grades (Kernfamilie)
- Personen, mit Aussicht auf eigene Wohnung (Mietvertrag muss vorliegen) oder Arbeit (Arbeitsvertrag muss vorliegen) und Unterkunft
In jedem Fall ist eine persönliche Vorsprache im Ausländeramt Bautzen notwendig (Sprechzeit dienstags und donnerstags). Im Fall einer Aufnahme erfolgt dort auch die Registrierung. Ist keine Aufnahme in den Landkreis möglich, müssen sich die Kriegsvertrieben in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates in Dresden melden. Dort erfolgt eine Verteilung auf andere Landkreise oder Bundesländer.
Bei einer direkten Aufnahme in den Landkreis Bautzen werden die Kriegsvertriebenen im Ausländeramt erkennungsdienstlich erfasst und erhalten eine so genannte vorläufige Aufenthaltsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung) ausgehändigt. Die einfache Erfassung und Leistungsbeantragung per Online-Formular oder in den Städten und Gemeinden entfällt ab sofort. Das gilt auch für die Vorschusszahlung durch die Städte und Gemeinden.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ansprechpartner, Besuceradressen und Öfnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis".
Еще действующие разрешения на временное пребывание украинских беженцев продолжат действовать. Обладателям этих разрешений не требуется подавать заявление на их продление и посещать для этого ведомства по делам иностранцев.
Разрешение на временное пребывание украинцев продлено до 2025-го года
В соответствии с распоряжением о продлении действия разрешений на временное пребывание украинцев, с 1-го февраля 2024 г. еще действующие разрешения на временное пребывание для временной защиты автоматически продлеваются до 4-го марта 2025 г. Эти разрешения выдавались и выдаются в соответствии с § 24, абз. 1, "Закона о пребывании иностранцев" иностранцам, въехавшим в Германию в связи с войной в Украине. Беженцам не требуется посещать компетентное ведомство по делам иностранцев для их продления.
Передвижение по Шенгенской зоне гарантировано.
Вид на жительство разрешает его обладателю заниматься любой трудовой деятельностью / работой (трудоустройство разрешено).
Источник информации: „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz"
Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.
Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024 року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року. Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.
Пересування Шенгенською зоною гарантоване.
Посвідка на тимчасове проживання дозволяє власнику займатися будь-якою трудовою діяльністю (дозволено працевлаштування).
Джерело інформації: „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz"
Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for an extension and the associated appointments with the immigration authorities.
Ukraine residence permit extended until 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not need to visit the relevant foreigners authority for an extension.
Travelling within the Schengen-Zone is still possible.
The residence-permit allows to pick up every employment or self-employment.
Source of information: „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz"
Krankenversicherung
Ukrainische Kriegsvertriebene werden über eine Krankenkasse versichert. Dies betrifft auch die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Die Versicherung kann im Online-Formular benannt werden. Wird keine Versicherung angegeben oder bis 14. Juni 2022 nachgereicht, meldet das Jobcenter die Ukrainer bei einer Versicherung an. Die Unterlagen über die Versicherung können bequem über das Formular an das Jobcenter übermittelt werden.
Weitere Hilfen
Mit einem einfachen Antrag können die Ukrainer auch für Ihre Kinder verschiedene Geldleistungen beantragen, zum Beispiel für die Übernahme von Kosten für das Mittagessen in Kindergarten und Schule, Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, aber auch die Fahrten zur Schule oder eine Mitgliedschaft in einem Verein. Diese Hilfen heißen „Leistungen für Bildung und Teilhabe“.
Die Kostenübernahme für Elternbeiträge von Krippe, Kita oder Hort erfolgt weiterhin durch das Jugendamt. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Besondere Fälle
Ukrainische Kriegsvertriebene mit Behinderungen oder über 65 Jahre erhalten Leistungen durch Sozialamt des Landkreises Bautzen. Jobcenter, Ausländeramt und Sozialamt arbeiten hier eng zusammen. Betroffene Ukrainer werden direkt durch das Sozialamt kontaktiert.
Für die Ausstattung der Wohnungen helfen die Städte und Gemeinden vor Ort, etwa in Form von Sachspenden. Es gibt auch besondere Kaufhäuser und Möbeldienste. Auch das Jobcenter unterstützt bei Fragen rund um die Erstausstattung von Wohnungen.
- www.landkreis-bautzen.de/soziale-dienste.php Hier finden Sie eine Übersicht von Kaufhäusern und Möbeldiensten
Weitere Informationen
Die Vermittlung von Arbeit erfolgt ab Juni 2022 ebenfalls durch das Jobcenter. Die Agentur für Arbeit ist dann nicht mehr zuständig.
Bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen unterstützt weiterhin das Fachinformationszentrum Zuwanderung im Ausländeramt.
Konto für Kriegsvertriebene aus der Ukraine
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können bei deutschen Banken ein so genanntes Basiskonto eröffnen. Dies soll die Auszahlung von staatlichen Leistungen erleichtern.
Für die Eröffnung eines Kontos werden benötigt:
- Gültiger Identitätsnachweis (Reisepass, biometrischer Pass, Personalausweis – „Identity Card“ –)
- aktuelle Wohnanschrift
Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie auf der Seite der Kreissparkasse Bautzen:
Befreiung von der Rundfunkgebühr für Kriegsvertriebene
Beziehen Kriegsvertriebene aus der Ukraine dauerhaft eine eigene Wohnung, fallen sie unter die GEZ-Beitragspflicht. Eine Befreiung ist aber möglich, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Das gilt auch für Leistungen des Jobcenters. Dort ist die Bescheinigung zum Antrag auf Befreiung in dem Leistungsbescheid als Anlage enthalten.
Die Befreiung wirkt erst ab dem Tag der Antragsstellung. Der Antrag auf Befreiung von den GEZ-Beiträgen (Rundfunkgebühr) muss sofort bei Bezug der Wohnung gestellt werden. Die Bescheinigungen des Amtes können nachgereicht werden. Die Befreiung erfolgt dann rückwirkend zum Tag des Einzuges oder des Antrages. Wird der Antrag erst später gestellt, muss für die Zeit zwischen Einzug und Antrag der GEZ-Beitrag gezahlt werden und wird nicht vom Amt übernommen.
So geht's:
- Antrag online stellen
- PDF des Antrages ausdrucken und unterschreiben
- Unterschriebenen Antrag mit Kopie des Leistungsbescheides an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio senden
- https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Online-Antrag für die Befreiung von der GEZ-Beitragspflicht
Wohnung mieten
Wollen Kriegsvertriebene aus der Ukraine auf unbestimmte Zeit im Landkreis Bautzen verbleiben, können sie auch eine Wohnung mieten. Liegt noch kein Leistungsbescheid vor oder ist noch kein Konto eröffnet worden, kann mit dem Vermieter eine Abtretungsvereinbarung geschlossen werden. Dann zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter. Sobald ein Konto eingerichtet wurde, erfolgt die Überweisung an den Mieter.
Kosten werden nur in bestimmter Höhe übernommen
Die Mietkosten werden nur in bestimmter – angemessener – Höhe durch den Landkreis übernommen,.
Welche Höhe angemessen ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Lage, der Anzahl der Personen, der Größe. Genauere Informationen zu Leistungen für Unterkunft und Heizung gibt es in dieser Publikation:
Das Landesamt für Schule und Bildung informiert mehrsprachig über die Schulanmeldung und stellt ein Anmelde-Formular zur Verfügung.
- https://www.lasub.smk.sachsen.de/gefluechtete-kinder-aus-der-ukraine-sind-willkommen-4490.html zu den Informationen des Landesamtes für Schule und Bildung
- https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine/ direkt zum Formular
In Deutschland müssen Kinder, die eine Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Personen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten wollen. Bitte legen Sie eine Impfnachweis vor oder lassen Sie die Impfung innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes nachholen.
Es ist kein Problem, wenn Sie oder Ihr Kind eventuell eine zweite Impfung erhalten (zum Beispiel, wenn eine Impfung in der Ukraine erfolgte, aber kein Nachweis vorgelegt werden kann). Wenn innerhalb eines Monats kein Nachweis erfolgt, meldet die Einrichtung die Daten des Kindes an das Gesundheitsamt. Das entscheidet dann, wie es weitergeht.
- https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine/Deutsch_infoblatt_masern.pdf Hier finden Sie Informationen vom Freistaat zum Masernschutz beim Schulbesuch
Krankenversicherung
Ukrainische Kriegsvertriebene werden über eine Krankenkasse versichert. Dies betrifft auch die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Die Versicherung kann im Online-Formular benannt werden. Wird keine Versicherung angegeben oder bis 14. Juni 2022 nachgereicht, meldet das Jobcenter die Ukrainer bei einer Versicherung an. Die Unterlagen über die Versicherung können bequem über das Formular an das Jobcenter übermittelt werden.
Arztbesuch
Leistungsbescheid vom Jobcenter liegt noch nicht vor: Krankenbehandlungsschein mit unserem Formular anfordern
Sie halten sich als Kriegsvertriebene aus der Ukraine im Landkreis Bautzen auf und benötigen ärztliche Hilfe? Für Ihren Arztbesuch übernimmt der Landkreis Bautzen die Kosten.
Bei akuten Beschwerden ist eine Behandlung mit einem ukrainischen Reisepass oder Identifikationsdokument möglich.
Bei sonstigen Arztbesuchen benötigen Sie zwingend einen Behandlungsschein - sofern Ihnen noch kein Leistungsbescheid des Jobcenters vorliegt. Bitte beantragen Sie diesen mit folgendem Dokument:
Leistungsbescheid vom Jobcenter liegt vor: Kein Behandlungsschein notwendig
Für Kriegsvertriebene, die bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten (ein Leistungsbescheid des Jobcenters muss vorliegen), ist kein Behandlungsschein notwendig. In diesen Fällen übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten. Die Aufnahme einer Krankenversicherung kann durch die Ukrainer selbst erfolgen, ansonsten übernimmt das Jobcenter automatisch die Anmeldung.
Unterstützung für schwangere Frauen
Schwangere erhalten vom Jobcenter gesonderte Unterstützung. In Notfällen kann auch eine Unterstützung der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragt werden, etwa finanzielle Hilfen für Babykleidung und Anschaffungen für das Kind nach der Geburt. Auch geflüchtete Schwangere aus der Ukraine können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der Antrag wird nicht bei der Stiftung selbst gestellt, sondern bei einer Beratungsstelle für Schwangere.
Die Bundesstiftung Mutter und Kind soweie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bieten hierzu ausführliche Informationen zum Downloaden an.
- https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/fileadmin/user_upload/Infobla%CC%88tter_Fremdsprachen/Ukrainisch.pdf Infoblatt der Bundesstiftung Mutter und Kind in ukrainischer Sprache
- https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94022/36bb5b7841843f795e2defade98e0406/infoblatt-mutter-und-kind-russisch-data.pdf Infoblatt des Bundesministeriums in russischer Sprache
- https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94020/4e026962bf90f9906a7be64a692b4f3f/infoblatt-mutter-und-kind-englisch-data.pdf Infoblatt des Bundesministeriums in englischer Sprache
Schwangerenberatung
Auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie eine Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe suchen.
- https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/ Zur Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Auch das Landratsamt berät zur Schwangerschaft und kann Anträge bei der Bundesstiftung für Mutter und Kind stelle. Die Ansprechpartnerinnen hierfür finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung.
Kita
Anmeldung
Für die Anmeldung ist die Kinderkrippe, der Kindergarten, der Hort oder die Tagesmutter zuständig, wo Ihr Kind betreut werden soll. Im Landkreis Bautzen gibt es derzeit nicht überall ausreichend freie Plätze. Gern unterstützt Sie die jeweilige Stadt oder Gemeinde bei der Suche nach einem Platz. Für die Anmeldung müssen Sie die Bescheinigung vorlegen, die sie nach ihrer Erfassung oder Registrierung vom Ausländeramt erhalten haben (Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt oder amtliches Aufenthaltsdokument).
Gesundheit
Bevor Sie Ihr Kind in einer Kinderkrippe, einen Kindergarten, den Hort oder zu einer Tagesmutter anmelden, muss ein Arzt das Kind untersuchen und eine Kita-Tauglichkeitsbescheinigung ausstellen.
Masernschutz
In Deutschland müssen Kinder, die eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Hort besuchen, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Personen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten wollen. Bitte legen Sie eine Impfnachweis vor oder lassen Sie die Impfung innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes nachholen.
Es ist kein Problem, wenn Sie oder Ihr Kind eventuell eine zweite Impfung erhalten (zum Beispiel, wenn eine Impfung in der Ukraine erfolgte, aber kein Nachweis vorgelegt werden kann). Wenn innerhalb eines Monats kein Nachweis erfolgt, meldet die Einrichtung die Daten des Kindes an das Gesundheitsamt. Das entscheidet dann, wie es weitergeht.
Elternbeiträge
Der Besuch einer Kita kostet in Deutschland Geld. Wie viel Geld Sie zahlen müssen, richtet sich danach, in welcher Stadt oder Gemeinde das Kind betreut wird. Wenn Sie über kein Geld verfügen oder auf staatliche Leistungen angewiesen sind, übernimmt der Landkreis Bautzen die Kosten. Dazu ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt des Landkreises zu stellen. Ihr Kind können Sie jedoch bereits betreuen lassen.
Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte dieses Formular:
Informationen für Kita-Personal
Wie sprechen wir mit allen Kindern über Krieg und Flucht? Wie stellen wir uns auf die neu ankommenden Familien und Kinder ein? Welche Möglichkeiten der Kommunikation können wir nutzen? Auf der Web-Seite des Medienkulturzentrums Dresden gibt es Materialien und Angebote, die unter anderem das Landeskompetenzzentrum zur Sprachförderung an Kindertageseinrichtungen in Sachsen zusammengestellt hat.
Reisen mit Bus und Bahn
Die kostenlose Fahrt mit Bus und Bahn für Kriegsvertriebene aus der Ukraine lief Ende Mai 2022 aus.
Weiterhin kostenfrei sind Reisen von neu ankommenden Flüchtlingen von der Grenze zur Erstaufnahmeeinrichtung. Der Nahverkehr wird im Landkreis Bautzen durch zwei Unternehmen, so genannte Verkehrsverbünde, organisiert. Im Osten ist das der ZVON, im Westen des Landkreises der VVO.
Auf den Webseiten der Verkehrsverbünde finden Sie weitere Informationen:
Informationen zu KFZ-Versicherung und Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
Es ist Pflicht, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung ein.
Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind insbesondere:
- eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
- die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
- die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.
Mehr zur Haftpflichtversicherung und zur Zulassung
Ausführliche Informationen - auch in ukrainischer Sprache - finden Sie auf diesen Seiten:
- https://www.lasuv.sachsen.de/ummeldung-ukrainischer-fahrzeuge.html Informationen einschließlich Antragsformular des Landesamt für Straßenbau und Verkehr
- https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067496 Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714 Informationen zum Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeuge
- http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/ Informationen zur digitalen Anforderung der Greencard des ukrainischen Versicherers
Hilfe für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt
Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt alle derzeit vor massive Herausforderungen. Frauen und Kindern können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.
- https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html?nn=282388 FAQ auf den Seiten des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge
- https://www.sms.sachsen.de/ukraine-hilfe.html Informationsportal für Geflüchtete aus der Ukraine auf den Webseiten des Freistaat Sachsen
- http://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland auf den Webseiten der Bundesregierung