Ansprechpartner und Hotlines
Für allgemeine Auskünfte zum Thema „Ukraine-Hilfe“
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Aufgrund der vielen Anfragen können die Hotlines besetzt sein. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal. Vielen Dank.
Für allgemeine Fragen zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr.
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Notfall-Nummer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ukrainischer Flüchtlinge
rund um die Uhr
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Facebook-Gruppe zum Austausch
Die Gruppe dient der allgemeinen Information über Hilfsangebote im Landkreis Bautzen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sie kann auch gern für den Austausch der Ukrainerinnen und Ukrainer genutzt werden, die sich im Landkreis Bautzen aufhalten.
- www.facebook.com/groups/ukrainehilfe.landkreisbautzen Facebook-Gruppe zum Austausch
Persönliche Anmeldung im Ausländeramt - ohne Termin
Die Erfassung von Ukraine-Flüchtlingen durch das Ausländeramt Bautzen ist notwendig, wenn diese auf unbestimmte Zeit im Landkreis bleiben werden. Personen auf der Durchreise müssen sich erst am jeweiligen Zielort erfassen lassen.
Zur Erfassung bringt eine Person alle Dokumente mit, zum Beispiel: Pässe aller Familienmitglieder, alternativ Geburtsurkunden oder Führerscheine.
Öffnungszeiten und die Besucheradresse findedn Sie auf der Seite zur Dienstleistung "Erfassung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine".
Anmeldung per Online-Formular
Über dieses Formular können Sie sich online im Ausländeramt anmelden:
Ehrenamtliche Sprachkurse
Ehrenamtliche Sprachkurse werden an verschiedenen Standorten durchgeführt. Bitte fragen Sie zur Zeit in Ihren Städten und Gemeinden nach. Bei diesen Sprachkursen gibt es keine Prüfung. Eine Bescheinigung über das erreichte Sprachniveau wird ebenfalls nicht erstellt.
Anmeldung für Integrationskurse
Kriegsvertriebene aus der Ukraine können an offiziellen Integrationskursen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie über eine Aufenthaltsbescheinigung oder eien vorläufige Aufenthaltsbescheinigung verfügen.
Die Integrationskurse dauern 7 Monate und bestehen aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) sowie einem Orientierungskurs (100 Unterrichtstunden). Zum Schluss wird eine Sprachprüfung abgelegt (Sprachniveau B1).
Anmeldung Raum Bautzen
Internationaler Bund, Frederic-Joliot-Curie-Straße 68, 02625 Bautzen
Sprechzeit: Dienstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Anmeldung Raum Hoyerswerda, Kamenz, Radeberg
Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Mehr zu Integrationskursen
Mehr zu Integrationskursen für ukrainische Geflüchtete lesen Sie in dieser Publikation:
Anmeldung für Berufssprachkurse
Kriegsvertriebene aus der Ukraine können an offiziellen Berufssprachkursen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie über eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine vorläufige Aufenthaltsbescheinigung verfügen.
Die Berufssprachkurse können erst absolviert werden, wenn ein Integrationskurs bestanden wurde. Mit einem Berufssprachkurs wird ein Sprachniveau B2, C1 oder C2 angestrebt.
Die Anmeldung ist möglich bei der Kreisvolkshochschule Bautzen, Fachbereichsleitung Deutsch & Fremdsprachen.
Kreisvolkshochschule Bautzen
Postplatz 3, 02625 Bautzen, Zimmer 307a
Bilderwörterbuch
Die Junge Tüftler gGmbH bietet auf ihrer Webseite ein Bilderwörterbuch Deutsch-Ukrainisch:
Kriegsvertriebene, die im Landkreis Bautzen eine Arbeit aufnehmen wollen, können das tun. Das ist dabei zu beachten:
- Eine Arbeit darf aufgenommen werden, wenn Sie erfasst oder registriert sind und über eine Aufenthaltsbescheinigung des Ausländeramtes verfügen.
- Im Landkreis Bautzen hilft Ihnen die Agentur für Arbeit dabei, eine Arbeit zu finden. Dafür müssen sich Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.
Bautzen
Agentur für Arbeit Bautzen
Hoyerswerda
Agentur für Arbeit Hoyerswerda
Kamenz
Agentur für Arbeit Kamenz
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Sie können auch ohne Agentur für Arbeit eine Tätigkeitaufnehmen. Bitte beachten Sie, dass Berufsabschlüsse von Fachkräften aus der Ukraine oft erst anerkannt werden müssen. Wenn Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen das Fachinformationszentrum Zuwanderung. Das ist eine Einrichtung des Landkreises Bautzen im Ausländeramt.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Viele Informationen gibt die Bundesregierung auf dieser Webseite:
Neues Verfahren ab 01.06.2022
Da Kriegsvertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen müssen, sollen sie ab 1. Juni 2022 Geldleistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sondern dem Sozialgesetzbuch 2 und 12 erhalten.
Konkrete Informationen zum Verfahren für Neuanträge und zur Datenübernahme bestehender Anträge werden rechtzeitig hier veröffentlicht.
Wichtig für Ukrainer, die bereits Geld vom Ausländeramt erhalten haben
Sie müssen zunächst keinen neuen Antrag stellen, die Anträge vom Ausländeramt werden übernommen. Künftig übernimmt das Jobcenter die Zahlungen. Es gibt Übergangsregelungen, damit ab Juni 2022 weiter Geld gezahlt werden kann. Dies betrifft Überweisungen auf das Konto aber auch Bargeldauszahlungen mit dem bisherigen Leistungsbescheid des Ausländeramtes. Die Bargeldauszahlungen für den Monat Juni sind ab 2. Juni 2022 an der Kreiskasse möglich.
Damit die Daten der Ukrainer übernommen werden können, benötigen wir deren Zustimmung. Das können diese einfach online erledigen. Hier können sie bei Bedarf auch gleich ihre Bankverbindung angeben, wenn sie das Konto neu eröffnet haben. Soll die Bankverbindung zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden, kann hierzu ebenfalls auf ein Online-Formular zurückgegriffen werden.
Auch bei der medizinischen Versorgung gibt es ab Juni 2022 eine wichtige Änderung
Ukrainischer Kriegsvertriebene werden dann über eine Krankenkasse versichert. Dies betrifft auch die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Die Versicherung kann ebenfalls im Online-Formular benannt werden. Wird keine Versicherung angegeben oder bis 14. Juni 2022 nachgereicht, meldet das Jobcenter die Ukrainer bei einer Versicherung an. Die Unterlagen über die Versicherung können bequem über das Formular an das Jobcenter übermittelt werden.
Weitere Hilfen
Mit einem einfachen Antrag können die Ukrainer auch für Ihre Kinder verschiedene Geldleistungen beantragen, zum Beispiel für die Übernahme von Kosten für das Mittagessen in Kindergarten und Schule, Schulbedarf, Ausflüge und Klassenfahrten, aber auch die Fahrten zur Schule oder eine Mitgliedschaft in einem Verein. Diese Hilfen heißen „Leistungen für Bildung und Teilhabe“.
Die Kostenübernahme für Elternbeiträge von Krippe, Kita oder Hort erfolgt weiterhin durch das Jugendamt. Der Antrag kann auch online gestellt werden.
Besondere Fälle
Ukrainische Kriegsvertriebene mit Behinderungen oder über 65 Jahre erhalten Leistungen durch Sozialamt des Landkreises Bautzen. Jobcenter, Ausländeramt und Sozialamt arbeiten hier eng zusammen. Betroffene Ukrainer werden direkt durch das Sozialamt kontaktiert.
Wichtig für Ukrainer, die neu ab 01.06.2022 im Landkreis Bautzen ankommen
Aufenthalt
Wenn Ukrainer im Landkreis Bautzen ankommen, müssen Sie sich unverzüglich beim Ausländeramt melden. Dort wird über eine Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates (Dresden oder Leipzig) oder den Verbleib im Landkreis Bautzen entschieden. Bei einem Verbleib im Landkreis, etwa aufgrund von familiären Beziehungen oder besonderen humanitären Gründen, erfolgt dort die Registrierung. Die Ukrainer müssen sich auch in den Städten oder Gemeinden anmelden, wenn sie dort eine Unterkunft bezogen haben.
Mit der Bescheinigung des Ausländeramtes oder der Meldebescheinigung der Stadt oder Gemeinde sowie einem Ausweisdokument können die Ukrainer bei einer Bank Ihrer Wahl ein Basiskonto eröffnen.
Geld
Der Aufenthaltsstatus ist geklärt, daher erhalten Ukrainer sofort Leistungen des Jobcenters. Dafür ist ein Antrag notwendig, der in Kürze online zur Verfügung stehen wird. So kommen die Daten schnell zum Jobcenter.
Wohnungen
Die Ukrainer können eine Wohnung mieten. Der Landkreis Bautzen hat keine eigenen Wohnungen. Es werden aber die Kosten für eine Wohnung bezahlt. Diese darf aber nicht zu teuer sein. Wie teuer eine Wohnung sein darf, hängt davon ab wie viele Personen darin wohnen, wie viele Quadratmeter die Wohnung hat und wie viel die Miete kostet.
Für die Ausstattung der Wohnungen helfen die Städte und Gemeinden vor Ort, etwa in Form von Sachspenden. Es gibt auch besondere Kaufhäuser und Möbeldienste. Auch das Jobcenter unterstützt bei Fragen rund um die Erstausstattung von Wohnungen.
- www.landkreis-bautzen.de/soziale-dienste.php Hier finden Sie eine Übersicht von Kaufhäusern und Möbeldiensten
Weitere Informationen
Die Vermittlung von Arbeit erfolgt ab Juni 2022 ebenfalls durch das Jobcenter. Die Agentur für Arbeit ist dann nicht mehr zuständig.
Bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen unterstützt weiterhin das Fachinformationszentrum Zuwanderung im Ausländeramt.
- Integration: Fachinformationszentrum Zuwanderung, Aufgaben und Kontakt nicht barrierefrei
Konto für Kriegsvertriebene aus der Ukraine
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können bei deutschen Banken jetzt schneller an ein so genanntes Basiskonto gelangen. Dies soll die Auszahlung von staatlichen Leistungen erleichtern.
Für die Eröffnung eines Kontos werden benötigt:
- Gültiger Identitätsnachweis (Reisepass, biometrischer Pass, Personalausweis – „Identity Card“ –)
- aktuelle Wohnanschrift
Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie auf der Seite der Kreissparkasse Bautzen:
Befreiung von der Rundfunkgebühr für Kriegsvertriebene
Beziehen Kriegsvertriebene aus der Ukraine dauerhaft eine eigene Wohnung, fallen sie unter die GEZ-Beitragspflicht. Eine Befreiung ist aber möglich, wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden.
So geht's:
- Antrag online stellen
- PDF des Antrages ausdrucken und unterschreiben
- Unterschriebenen Antrag mit Kopie des Leistungsbescheides an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio senden
- https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html Online-Antrag für die Befreiung von der GEZ-Beitragspflicht
Notfall-Nummer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ukrainischer Flüchtlinge
rund um die Uhr
Aufgrund der vielen Anfragen können die Hotlines besetzt sein. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal. Vielen Dank.
Erstunterbringung und Notunterkunft
Die meisten Kriegsvertriebenen aus der Ukraine, die den Landkreis Bautzen erreichen, werden derzeit durch private Initiativen bei Gastfamilien untergebracht. Ist das nicht der Fall, sucht das Ausländeramt eine Lösung, etwa in einer Notunterkunft.
Beide Wege dienen der kurzfristigen Unterbringung. Besteht der Wunsch, im Landkreis Bautzen zu bleiben, kann zu diesem Zeitpunkt die Erfassung und Registrierung erfolgen und ein Antrag auf Geldleistungen gestellt werden.
Gastfamilien, die in der eigenen Wohnung Raum zur Verfügung stellen, können einen Untermietvertrag schließen und erhalten auf Antrag eine Entschädigung von 150 Euro pro Monat.
Wohnung mieten
Wollen Kriegsvertriebene aus der Ukraine auf unbestimmte Zeit im Landkreis Bautzen verbleiben, können sie auch eine Wohnung mieten. Liegt noch kein Leistungsbescheid vor oder ist noch kein Konto eröffnet worden, kann mit dem Vermieter eine Abtretungsvereinbarung geschlossen werden. Dann zahlt der Landkreis die Miete direkt an den Vermieter. Sobald ein Konto eingerichtet wurde, erfolgt die Überweisung an den Mieter.
Kosten werden nur in bestimmter Höhe übernommen
Die Mietkosten werden nur in bestimmter – angemessener – Höhe durch den Landkreis übernommen,.
Welche Höhe angemessen ist, hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Lage, der Anzahl der Personen, der Größe. Genauere Informationen zu Leistungen für Unterkunft und Heizung gibt es in dieser Publikation:
Mietvertrag vom Ausländeramt genehmigen lassen
Der Mietvertrag muss dem Ausländeramt vor Abschluss zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst wenn das Amt den Vertrag geprüft hat, darf er unterschrieben werden und erst dann ist eine Kostenübernahme auch sicher.
Ab und an ziehen Ukrainer von ihrer ersten Unterkunft um, teils auch in andere Gemeinden. Mit Bezug der „eigenen“ Wohnung ist die Anmeldung der Vertriebenen beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt vorzunehmen.
Oft findet der Umzug zu einem Zeitpunkt statt, an dem die Ukrainer zwar die Erfassung vorgenommen und einen Leistungsantrag gestellt haben, die vorläufigen Aufenthaltsbescheinigungen und der Leistungsbescheid aber noch nicht vorliegen. In diesen Fällen bitten wir, die alte und neue Wohnanschrift der jeweiligen Personen an folgende Adresse mitzuteilen:
Antrag auf Erstausstattung der Wohnung
Mieten Kriegsvertriebene aus der Ukraine eine unmöblierte Wohnung im Landkreis Bautzen an, sollen sie sich für die Ausstattung zunächst an die Verwaltung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wenden.
Denn viele Städte und Gemeinden haben Spendenaufrufe gestartet. Stehen keine Möbelspenden zur Verfügung kann eine Erstausstattung beim Ausländeramt beantragt werden. Der Antrag auf Erstausstattung kann formlos an diese Adresse gesendet werden:
Informationen zur Kostenhöhe und Art der Ausstattung gibt es in der Wohnraumausstattungsrichtlinie:
Das Landesamt für Schule und Bildung informiert mehrsprachig über die Schulanmeldung und stellt ein Anmelde-Formular zur Verfügung.
- https://www.lasub.smk.sachsen.de/gefluechtete-kinder-aus-der-ukraine-sind-willkommen-4490.html zu den Informationen des Landesamtes für Schule und Bildung
- https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine/ direkt zum Formular
In Deutschland müssen Kinder, die eine Schule besuchen, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Personen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten wollen. Bitte legen Sie eine Impfnachweis vor oder lassen Sie die Impfung innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes nachholen.
Es ist kein Problem, wenn Sie oder Ihr Kind eventuell eine zweite Impfung erhalten (zum Beispiel, wenn eine Impfung in der Ukraine erfolgte, aber kein Nachweis vorgelegt werden kann). Wenn innerhalb eines Monats kein Nachweis erfolgt, meldet die Einrichtung die Daten des Kindes an das Gesundheitsamt. Das entscheidet dann, wie es weitergeht.
- https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine/Deutsch_infoblatt_masern.pdf Hier finden Sie Informationen vom Freistaat zum Masernschutz beim Schulbesuch
Antrag für Krankenbehandlungsschein
Sie halten sich als Kriegsvertriebene aus der Ukraine im Landkreis Bautzen auf und benötigen ärztliche Hilfe? Für Ihren Arztbesuch übernimmt der Landkreis Bautzen die Kosten. Sie benötigen aber ein Dokument. Dieses können Sie mit dem nachfolgenden Formular beantragen.
Bei akuten Beschwerden ist derzeit eine Behandlung hilfsweise auch mit einem ukrainischen Reisepass oder Identifikationsdokument möglich.
- Ukraine-Hilfe: Behandlungsschein für Kriegsvertriebene lkbz.de/behandlungsschein
Kita
Anmeldung
Für die Anmeldung ist die Kinderkrippe, der Kindergarten, der Hort oder die Tagesmutter zuständig, wo Ihr Kind betreut werden soll. Im Landkreis Bautzen gibt es derzeit nicht überall ausreichend freie Plätze. Gern unterstützt Sie die jeweilige Stadt oder Gemeinde bei der Suche nach einem Platz. Für die Anmeldung müssen Sie die Bescheinigung vorlegen, die sie nach ihrer Erfassung oder Registrierung vom Ausländeramt erhalten haben (Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt oder amtliches Aufenthaltsdokument).
Gesundheit
Bevor Sie Ihr Kind in einer Kinderkrippe, einen Kindergarten, den Hort oder zu einer Tagesmutter anmelden, muss ein Arzt das Kind untersuchen und eine Kita-Tauglichkeitsbescheinigung ausstellen.
Masernschutz
In Deutschland müssen Kinder, die eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Hort besuchen, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Personen, die in einer solchen Einrichtung arbeiten wollen. Bitte legen Sie eine Impfnachweis vor oder lassen Sie die Impfung innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Kindes nachholen.
Es ist kein Problem, wenn Sie oder Ihr Kind eventuell eine zweite Impfung erhalten (zum Beispiel, wenn eine Impfung in der Ukraine erfolgte, aber kein Nachweis vorgelegt werden kann). Wenn innerhalb eines Monats kein Nachweis erfolgt, meldet die Einrichtung die Daten des Kindes an das Gesundheitsamt. Das entscheidet dann, wie es weitergeht.
Elternbeiträge
Der Besuch einer Kita kostet in Deutschland Geld. Wie viel Geld Sie zahlen müssen, richtet sich danach, in welcher Stadt oder Gemeinde das Kind betreut wird. Wenn Sie über kein Geld verfügen oder auf staatliche Leistungen angewiesen sind, übernimmt der Landkreis Bautzen die Kosten. Dazu ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt des Landkreises zu stellen. Ihr Kind können Sie jedoch bereits betreuen lassen.
Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte dieses Formular:
Informationen für Kita-Personal
Wie sprechen wir mit allen Kindern über Krieg und Flucht? Wie stellen wir uns auf die neu ankommenden Familien und Kinder ein? Welche Möglichkeiten der Kommunikation können wir nutzen? Auf der Web-Seite des Medienkulturzentrums Dresden gibt es Materialien und Angebote, die unter anderem das Landeskompetenzzentrum zur Sprachförderung an Kindertageseinrichtungen in Sachsen zusammengestellt hat.
Für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen sucht der Landkreis Unterkünfte, die auch über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen. Der eigenständige Bezug von Wohnungen nach Einreise, etwa durch Koordination von Städten und Gemeinden, Initiativen, Kirchgemeinden und Privatpersonen ist möglich. Wenn keine Unterkunft vorhanden ist, sorgt das Landratsamt Bautzen für eine zunächst kurzfristige Unterbringung in Notunterkünften. Von dort werden die Flüchtlinge aus der Ukraine schnellstmöglich in dauerhafte Unterkünfte verteilt.
Meldung von Wohnraum
Möchten Sie uns Wohnraum zur Verfügung stellen, so nutzen Sie bitte dieses Formular:
Notfall-Nummer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ukrainischer Flüchtlinge
rund um die Uhr
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Ihre Geldspende hilft
Zahlreiche Hilfsorganisationen wie DRK, Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt sowie weitere Initiativen haben derzeit Spendenkonten für die Ukraine-Hilfe eingerichtet. Als regional tätige Initiative sammelt die Initiative „EuroMaidan Sachsen“ Geldspenden. Die Spenden kommen ganz direkt insbesondere Verwundeten und Hilfsbedürftigen aus der Ostukraine zugute.
Spendenkonto:
Empfänger: EuroMaidan Sachsen
IBAN: DE46 8505 0300 0221 0658 65
BIC: OSDDDE81XXX
Ihre Sachspende hilft
Die Spendenbereitschaft im Landkreis Bautzen ist sehr hoch, an vielen Stellen werden Sachspenden gesammelt. Das Landratsamt bittet von privaten Hilfstransporten an die polnisch-ukrainische Grenze abzusehen, da dies in der Vielzahl der ankommenden Transporte vor Ort bereits jetzt zu chaotischen Zuständen führt.
Um die Sachspenden gezielt in das Kriegsgebiet zu befördern, wird die Sammlung von Sachspenden im Landkreis Bautzen an einem Standort konzentriert. Am Standort der Firma Getränke-Mayer in der Wilthener Straße 47 in Bautzen wurde durch das Team des Wirtschaftsjunioren Bautzen e.V. ein zentrales Lager eingerichtet.
Anlieferungen sind ausschließlich für die Koordinatoren von Sammelstellen möglich, nicht für Privatpersonen.
Die Abgabe ist nur in von einer Person tragbaren Kartons (keine Einkaufstaschen, Müllbeutel und ähnliches) möglich, die durch die lokalen Sammelstellen sortenrein vorsortiert sind und dessen Inhalt auf den Kartons beschrieben ist.
Allgemeine Kleiderspenden und verderbliche Lebensmittel werden nicht angenommen.
Getränke-Mayer
Wilthener Straße 47
2625 Bautzen
Die Anlieferung ist von Montag bis Freitag, von 12:00 bis 15:00 Uhr sowie nach Vereinbarung und nur nach Voranmeldung möglich.
- Ukraine-Hilfe: Packzettel für Sachspenden Für die Abgabe einer Sachspende in der Sammelstelle am Standort Bautzen, Wilthener Straße 4 (Getränke-Maier) diesen Packzettel beifügen. Die Anlieferung in der Sammelstelle ist ausschließlich für Koordinatoren möglich, nicht für Privatpersonen.
Hilfe für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt

Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt alle derzeit vor massive Herausforderungen. Frauen und Kindern können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.
Wenn Sie helfen möchten, etwa in einer Notunterkunft oder beim Dolmetschen, dann senden Sie uns eine E-Mail oder registrieren Sie sich beim Freistaat.
- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smi/beteiligung/themen/1028468 Über dieses Formular des Freistaates Sachsen können Sie Ihr Hilfsangebot registrieren.
Ausnahmegenehmigung für Hilfsgütertransporte
Das sächsische Verkehrsministerium hat eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot erlassen, um den Transport von Hilfsgütern in die Ukraine zu erleichtern und den länderübergreifenden Transport von Hilfsgütern unbürokratisch sicherzustellen. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 26.06.2022.
- https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1039241 Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine.html?nn=282388 FAQ auf den Seiten des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge
- https://www.sms.sachsen.de/ukraine-hilfe.html Informationsportal für Geflüchtete aus der Ukraine auf den Webseiten des Freistaat Sachsen
- http://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
- https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland auf den Webseiten der Bundesregierung