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Aufenthaltstitel

gehört zu: Ausländerrecht

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Landratsamt Bautzen
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Bereich Ausländerrecht
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt können Sie folgende Aufenthaltstitel beantragen:

  • Aufenthaltserlaubnis 
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU
  • Fiktionsbescheinigung
  • Verlängerung eines Visums.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt, eine Niederlassungserlaubnis unbefristet. Mit einer Fiktionsbescheinigung können Ausländer nachweisen, dass sie sich vorläufig rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Landratsamt den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis noch prüft.

Folgende Verwaltungsdienstleistungen können Sie nun auch online beantragen.

  • Aufenthaltstitel für die Ausbildung
  • Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthalt von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschafsraumes sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst aus.

Sollte der passende Dienst nicht verfügbar sein, nutzen Sie das individuelle Beratungsangebot der Ausländerbehörde.
Nutzen Sie die Entscheidungshilfe, wenn Sie Hilfe bei der Wahl des richtigen Online-Dienstes benötigen.

Nutzen Sie bitte unser Online-Formular, um einen Termin für Ihr Anliegen zu vereinbaren.

Bei Fragen oder Anliegen, die Sie nicht im Online-Formular finden, schreiben Sie uns eine E-Mail. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihr Geburtsdatum an.

  • Termin-Assistent des Sachgebietes Ausländerrecht Hierüber können Sie einen Termin zur Anerkennung der Verpflichtungserklärung und zum Abholen eines Aufenthaltstitels anfragen.
  • Das Landratsamt Bautzen ist zuständiger Ansprechpartner für Ausländer, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen haben oder hier nehmen wollen.

    Das Landratsamt Bautzen erhebt für die Aufenthaltstitel Gebühren. Grundlage dafür ist die Aufenthaltsverordnung. Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz können Sie nachlesen, welche Gebühren für welche Aufenthaltstitel erhoben werden:

    Von der Erhebung der Gebühren können befreit werden:

    • Asylberechtigte
    • Resettlement-Flüchtlinge
    • sonstige ausländische Flüchtlinge oder subsidiär schutzberechtigte Ausländer
    • Leistungsbezieher nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Aufenthaltstitel werden nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes erteilt.

    Das Aufenthaltsgesetz finden Sie auf dieser Seite des Bundesministeriums für Justiz:

    Auf der Seite des Bundesministeriums des Innen und für Heimat finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht und die Antworten dazu:

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel oder ein Visum, da sich ihr Aufenthalt in der Regel nach dem Freizügigkeitsgesetz richtet. Das Ausländeramt kann drei Monate nach Einreise in das Bundesgebiet die Vorlage entsprechender Nachweise verlangen, dass die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts vorliegen.
    Nach fünf Jahren ständigem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet erwerben EU-Bürger unabhängig von weiteren Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht.

    Familienangehörige von EU-Bürgern erhalten innerhalb von sechs Monaten nachdem Sie die erforderlichen Angaben beim Ausländeramt gemacht haben, eine Aufenthaltskarte (keinen Aufenthaltstitel) und können sich damit ebenfalls rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die Aufenthaltskarte wird in der Regel mit einer Gültigkeit von fünf Jahren ausgestellt. Das Vorliegen des Freizügigkeitsrechts des EU-Bürgers muss vor Ausstellung geprüft werden.

    Nach fünf Jahren ständigem rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet erwerben Familienangehörige von EU-Bürgern unabhängig von weiteren Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht.