04.12.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.11.2025 gegenüber Herrn Paul Eder, zuletzt wohnhaft in Dr.-Friedrich-Wolf-Straße 7, 01454 Radeberg eine Ordnungsverfügung mit dem Aktenzeichen 36.2-331.551/KM-PD204.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Eders ist uns unbekannt. Daher haben wir die Ordnungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Ordnungsverfügung kann dort durch Herrn Eder abgeholt werden.
Die Ordnungsverfügung gilt am 19.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)