12.12.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 10.12.2025 gegenüber Frau Claudia Scholz, zuletzt wohnhaft in Am Bauernbusch 13, 01454 Radeberg, eine Ordnungsverfügung mit dem Aktenzeichen 36.2-113.551/BZ-CS579.
Der aktuelle Aufenthalt von Frau Scholz ist uns unbekannt. Daher haben wir die Ordnungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, KFZ-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01920 Kamenz hinterlegt. Die Ordnungsverfügung kann dort durch Frau Scholz abgeholt werden.
Die Ordnungsverfügung gilt am 27.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Verfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)