Dienstleistungen und Ämter
Sachgebiet

Jugendhilfeplanung, Prävention

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Sachgebietsleiter

Frank Saring
 03591 5251-51100
 03591 5250-51100

Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.

Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.

Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutzfachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte". Geregelt ist dies  im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8.

Kinderschutz-Fachkräfte für den Landkreis Bautzen

Unter "Gesundheit und Soziales" finden Sie die Liste der Kinderschutz-Fachkräfte, die für den Landkreis Bautzen zur Verfügung stehen.