gehört zu: Jugendamt
Dienstleistungen und Formulare
- Frühe Hilfen
- Förderung der Schulsozialarbeit
- Förderung der freien Träger der Jugendhilfe
- Jugend stärken im Quartier
- Jugendhilfeplanung
- Jugendsozialarbeit
- Präventive Jugendhilfe
- Präventiver Kinderschutz
- Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe
- Vorbereitung des Auswahlverfahrens für Jugendschöffen am Amtsgericht
Kontakt & Öffnungszeiten
Sachgebietsleiter
Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.
Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.
Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutzfachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte". Geregelt ist dies im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8.
Kinderschutz-Fachkräfte für den Landkreis Bautzen
Unter "Gesundheit und Soziales" finden Sie die Liste der Kinderschutz-Fachkräfte, die für den Landkreis Bautzen zur Verfügung stehen.