Kontakt & Öffnungszeiten
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
Das Netzwerk für präventiven Kinderschutz ist Teil des regionalen Rahmenkonzeptes Frühe Hilfen und Präventiver Kinderschutz im Landkreis Bautzen. Es sensibilisiert die Öffentlichkeit für das Thema Kinderschutz, qualifiziert und vernetzt Fachkräfte, die mit Familien und Kindern im Alter bis zu 10 Jahren arbeiten.
Netzwerkpartner sind neben dem Landratsamt Bautzen unter anderem
- Kitas,
- Familienzentren,
- Beratungsstellen,
- Familienhilfe,
- stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- Grundschulen,
- Fachärzte aus der Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie,
- Geburten- und Kinderkliniken,
- Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken,
- Hebammen,
- Polizei,
- Vermietungsgesellschaften.
Ansprechpartner im Netzwerk
Die Aufgaben werden durch 3 Fachkräfte in freier Trägerschaft wahrgenommen:
- Ansprechpartner für die Region Bautzen: Arbeiterwohlfahrt Bautzen
- Ansprechpatrner für die Region Hoyerswerda: Sozialverband VdK Sachsen, Regionalbüro Hoyerswerda
- Ansprechpartner für die Region Kamenz: Louisenstift gGmbH
- https://www.awo-bautzen.de/hilfen-zur-erziehung/netzwerk-fuer-praeventiven-kinderschutz/ Auf der Web-Seite der Arbeiterwohlfahrt Bautzen finden Sie den Ansprechpartner für die Region Bautzen.
- https://www.vdk.de/sachsen/pages/dienstleistungen/10494/familiennetzwerk Auf der Web-Seite des VdK Sachsen finden Sie die Ansprechpartnerin für die Region Hoyerswerda.
- https://www.louisenstift.de/leistungen/projekte/netzwerk-praeventiver-kinderschutz/ Auf der Web-Seite des Louisenstifts finden Sie die Ansprechpartnerin für die Region Kamenz
Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.
Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.
Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutzfachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte". Geregelt ist dies im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8.
Kinderschutz-Fachkräfte für den Landkreis Bautzen
Unter "Gesundheit und Soziales" finden Sie die Liste der Kinderschutz-Fachkräfte, die für den Landkreis Bautzen zur Verfügung stehen.
Voraussetzungen für die Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft:
- es liegen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vor
- es steht keine eigene Kinderschutz-Fachkraft zur Verfügung
- oder es steht keine geeignete Kinderschutz-Fachkraft zur Verfügung
Mindeststandards der Beratung:
- die Kinderschutz-Fachkraft ist nicht in die Fallarbeit der betroffenen Familie involviert
- es wird eine persönliche Beratung durchgeführt
- die Sozialdaten der Familie werden pseudonymisiert
- der Fall wird strukturiert geschildert
- Schutz- und Gefährdungsfaktoren können abgeschätzt werden
- Beratung über Beteiligungsmöglichkeiten für Erziehungsberechtigte und junge Menschen
- die Ergebnisse der Beratung und die abgeleiteten nächsten Schritte werden durch die anfragende Fachkraft dokumentiert
- die Verantwortung bleibt bei der anfragenden Fachkraft
Unterlagen für Kinderschutz-Fachkräfte
- Meldebogen Kindeswohlgefährdung Den entsprechenden Meldebogen finden Sie auf der Dienstleistungsseite Prüfung von Informationen zur Kindeswohlgefährdung
- https://sfws-goerlitz.de/kindeswohlgefaehrdung/orientierungskatalog/ Der Landkreis Bautzen verwendet den Orientierungskatalog Kindeswohlgefährdung des Landkreises Görlitz.
Hilfe bei medizinischen Kinderschutzfragen:
Hotline 0800 19 210 00
Die medizinische Kinderschutzhotline ist ein vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördertes telefonisches Beratungsangebot.
Es richtet sich an Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Familiengerichte sowie des Gesundheitswesens.
Die telefonische Beratung ist bundesweit, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar.
Das Beraterteam besteht aus Ärztinnen und Ärzten mit klinischer Erfahrung im medizinischen Kinderschutz und Zusatzweiterbildungen.
Die Hotline bietet:
- schnelle Expertise zur Einschätzung von Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung
- Unterstützung zur Einschätzung von Verletzungen und Auffälligkeiten, Kontakt medizinische Versorgung vor Ort, Fragen nach Plausibilität von Schilderungen, Zuständigkeiten der Dokumentation und Zeitablauf des weiteren Vorgehens
- https://kinderschutzhotline.de/ Hier finden Sie weitere Informationen zur medizinischen Kinderschutzhotline.
Hilfe bei Missbrauch: telefonisch, online, kostenfrei und anonym
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf seiner Webseite über Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und anderen Kindeswohlgefährdungen. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.
- https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon Zu den Informationen zum Hilfetelefon des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Meldungen/2020/03_Maerz/27/20200327_Hilfeangebote_Flyer.pdf Hier finden Sie die wichtigsten Hilfsangebote auf einen Blick