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Dienstleistung

Präventiver Kinderschutz

Kontakt & Öffnungszeiten

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Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Netzwerkkoordination Frühe Hilfen

Anika Hochleitner
 03591 5251-51115
 03591 5250-51115
Vater, Mutter und zwei Kinder im Stil einer Kinderzeichnung, darüber ein stilisiertes Dach, im Hintergrund die Fläche des Landkreis Bautzen in seinern Grenzen
Netzwerk Präventiver Kinderschutz

Das Netzwerk für präventiven Kinderschutz ist Teil des regionalen Rahmenkonzeptes Frühe Hilfen und Präventiver Kinderschutz im Landkreis Bautzen. Es sensibilisiert die Öffentlichkeit für das Thema Kinderschutz, qualifiziert und vernetzt Fachkräfte, die mit Familien und Kindern im Alter bis zu 10 Jahren arbeiten.

Netzwerkpartner sind neben dem Landratsamt Bautzen unter anderem

  • Kitas,
  • Familienzentren,
  • Beratungsstellen,
  • Familienhilfe,
  • stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Grundschulen,
  • Fachärzte aus der Gynäkologie, Pädiatrie und Psychiatrie,
  • Geburten- und Kinderkliniken,
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken,
  • Hebammen,
  • Polizei,
  • Vermietungsgesellschaften.

Ansprechpartner im Netzwerk

Die Aufgaben werden durch 3 Fachkräfte in freier Trägerschaft wahrgenommen:

  • Ansprechpartner für die Region Bautzen: Arbeiterwohlfahrt Bautzen
  • Ansprechpatrner für die Region Hoyerswerda: Sozialverband VdK Sachsen, Regionalbüro Hoyerswerda
  • Ansprechpartner für die Region Kamenz: Louisenstift gGmbH

Erhalten Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8 erbringen, Hinweise auf einen Verdacht auf Kindeswohl-Gefährdung, müssen sie bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutz-Fachkraft beratend hinzuziehen.

Darüber hinaus haben Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, Anspruch auf Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft, wenn sie einschätzen müssen, ob im Einzelfall eine Kindeswohl-Gefährdung vorliegt.

Die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für solche Kinderschutzfachkräfte lautet "insoweit erfahrene Fachkräfte". Geregelt ist dies  im § 8a und im § 8b des Sozialgesetzbuches 8.

Kinderschutz-Fachkräfte für den Landkreis Bautzen

Unter "Gesundheit und Soziales" finden Sie die Liste der Kinderschutz-Fachkräfte, die für den Landkreis Bautzen zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen für die Beratung durch eine Kinderschutz-Fachkraft:

  • es liegen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung vor
  • es steht keine eigene Kinderschutz-Fachkraft zur Verfügung
  • oder es steht keine geeignete Kinderschutz-Fachkraft zur Verfügung

Mindeststandards der Beratung:

  • die Kinderschutz-Fachkraft ist nicht in die Fallarbeit der betroffenen Familie involviert
  • es wird eine persönliche Beratung durchgeführt
  • die Sozialdaten der Familie werden pseudonymisiert
  • der Fall wird strukturiert geschildert 
  • Schutz- und Gefährdungsfaktoren können abgeschätzt werden
  • Beratung über Beteiligungsmöglichkeiten für Erziehungsberechtigte und junge Menschen
  • die Ergebnisse der Beratung und die abgeleiteten nächsten Schritte werden durch die anfragende Fachkraft dokumentiert
  • die Verantwortung bleibt bei der anfragenden Fachkraft

 

Unterlagen für Kinderschutz-Fachkräfte

Hilfe bei Missbrauch: telefonisch, online, kostenfrei und anonym

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf seiner Webseite über Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und anderen Kindeswohlgefährdungen. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.