Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Sonja-Michaela Behling
Ansprechpartnerin
Jenny Gonsczak
In Deutschland darf die Totenruhe nicht gestört werden. In wenigen Ausnahmefällen kann jedoch eine Umbettung oder Exhumierung einer Leiche notwendig sein. Dafür muss das Gesundheitsamt eine Genehmigung erteilen.
Für die Genehmigung zur Exhumierung einer Leiche ist ein schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle vorzulegen.