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Dienstleistung

Ausstellen eines Leichenpasses

gehört zu: Amtsärztlicher Dienst

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Mi: nach Vereinbarung
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 03591 5251-53109
 03591 5250-53109

Ansprechpartnerin

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 03591 5251-53116
 03591 5250-53116

Der Leichenpass wird benötigt, wenn eine Leiche über die Grenze Deutschlands befördert werden soll. Er bescheinigt, dass die Vorschriften für das Einsargen beachtet wurden und der Totenschein eines Arztes vorliegt.

Um einen Leichenpass ausstellen zu können, benötigt das Gesundheitsamt folgende Unterlagen:

  • eine Kopie des vertraulichen Teiles der Todesbescheinigung
  • die Sterbeurkunde
  • den Personalausweis oder Pass des Verstorbenen
  • eine Vollmacht der Angehörigen für den Bestatter
  • Angaben zur Beförderung
  • Angaben zur Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung)
  • bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart eine schriftliche Freigabeverfügung der Staatsanwaltschaft

Für das Ausstellen eines Leichenpasses erhebt das Gesundheitsamt eine Gebühr von 35,00 Euro.

Die Rechtsgrundlage für das Ausstellen eines Leichenpasses ist der § 17, Absatz 3 des Sächsischen Bestattungsgesetzes. 

Auf der Webseite der Sächsischen Staatskanzlei können Sie die Rechtsgrundlage lesen: