Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement

gehört zu: Beauftragte für das Ehrenamt

Aktuelles

Das Bild zeigt drei Männer und eine Frau.
25.11.2025

Auszeichnung Ehrenamt des Monats

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
02.12.2025

Verkürzte Sprechzeiten des Landratsamtes am 23. und 30. Dezember 2025 und Schließtage um den Jahreswechsel

Sie sehen den Schriftzug GutesTun
07.11.2025

Ehrenamtsempfang des Landrates

Formulare

Publikationen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Terminvereinbarung

Ehrenamtsbeauftragte

Dunja Reichelt
 03591 5251-80120
 03591 5250-80120
  • Vereine
  • Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen
  • Einzelpersonen, die sich ehrenamtlich engagieren, aber nicht in einem Verein organisert sind
  • ohne Altersbeschränkung: auch Kinder und Jugendliche
  • Bürgerinnen und Bürger
  • (Ober-) Bürgermeister und (Ober-) Bürgermeisterinnen
  • Selbst-Nominierungen sind nicht zulässig
  • Engagement wirkt überwiegend im Landkreis Bautzen
  • ehrenamtliche Tätigkeit bzw. keine (hohe) Aufwandsentschädigung
  • das ehrenamtliche Engagement steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis bei dem entsprechenden Träger
  • keine definierte Mindest-Engagementdauer – auch kurzfristiges und anlassbezogenes Engagement verdient Würdigung
  • Engagement basiert auf freiheitlich-demokratischen Grundwerten
  • nicht ausgezeichnete Vorschläge verbleiben im Pool bzw. können für andere Auszeichnungen vorgesehen werden
  • Nominierungen müssen den Kriterien entsprechen                    
  • Nominierte werden durch das Büro Landrat ausgewählt                        
  • Das Büro Landrat wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen
  • Dankesrede und Urkunde vom Landrat mit Präsent
  • Fototermin vor Ort sowie weitere begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Landkreisjournal, Social-Media, Pressemitteilung zur Veröffentlichung gegenüber lokalen Medien)