Bautzen, DER LANDKREIS

Elternbeiträge zur Betreuung von Förderschülern festgesetzt

16.07.2025

Die Elternbeiträge zur Betreuung von Schülern aus Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung werden wie folgt festgesetzt:

Beiträge für Familien 

Beiträge für Familien zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2026
  Frühhort (2 Stunden) Nachmittagshort (5 Stunden Ganztagshort (6 Stunden) einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 44,73 Euro 111,83 Euro 128,44 Euro
2. Zählkind 26,84 Euro 67,10 Euro 77,06 Euro
3. Zählkind 8,95 Euro 22,37 Euro 25,69 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Diese Festsetzung gilt ab dem 01. Januar 2026

Beiträge für Alleinerziehende

Beiträge für Alleinerziehende zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2026
  Frühhort (2 Stunden Nachmittagshort (5 Stunden) Ganztagshort (6 Stunden einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 40,26 Euro 100,65 Euro 115,60 Euro
2. Zählkind 24,16 Euro 60,39 Euro 69,36 Euro
3. Zählkind 8,05 Euro 20,13 Euro 23,12 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Diese Festsetzung gilt ab dem 01. Januar 2026.

Bekanntmachung

Die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung der Förderschüler wurden im Elektronischen Amtsblatt 28/2025 vom 09.07.2025 bekannt gegeben:

Rechtsgrundlage

Nach § 9 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung beträgt der Elternbeitrag 20 % der bekannt gemachten Betriebskosten.

Kontakt im Landratsamt

Auf der Seite der Dienstleistung "Ganztagsbetreuung von Förderschülern" finden Sie den Kontakt für Ihre Fragen zu den Betriebskosten:

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