Bautzen, DER LANDKREIS

Elternbeiträge zur Betreuung von Förderschülern festgesetzt

23.06.2026

Die Elternbeiträge zur Betreuung von Schülern aus Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung werden ab dem 01.Januar 2027 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für Familien 

Beiträge für Familien zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2027
  Frühhort (2 Stunden) Nachmittagshort (5 Stunden Ganztagshort (6 Stunden) einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 40,70 Euro 101,75 Euro 116,30 Euro
2. Zählkind 24,42 Euro 61,05 Euro 69,78 Euro
3. Zählkind 8,14 Euro 20,35 Euro 23,26 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Beiträge für Alleinerziehende

Beiträge für Alleinerziehende zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2027
  Frühhort (2 Stunden Nachmittagshort (5 Stunden) Ganztagshort (6 Stunden einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 36,63 Euro 91,57 Euro 104,67 Euro
2. Zählkind 21,98 Euro 54,94 Euro 62,80 Euro
3. Zählkind 7,22 Euro 18,31 Euro 20,93 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Bekanntmachung

Die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung der Förderschüler werden im Elektronischen Amtsblatt 25/2026 vom 24.06.2026 bekannt gegeben:

    Rechtsgrundlage

    Nach § 9 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung beträgt der Elternbeitrag 20 % der bekannt gemachten Betriebskosten.

    Kontakt im Landratsamt

    Auf der Seite der Dienstleistung "Ganztagsbetreuung von Förderschülern" finden Sie den Kontakt für Ihre Fragen zu den Betriebskosten:

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