Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Ganztagsbetreuung von Förderschülern

gehört zu: Schulverwaltung

Aktuelles

16.07.2025

Elternbeiträge zur Betreuung von Förderschülern festgesetzt

16.07.2025

Betriebskosten für die Betreuung von Förderschülern

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Kreisrecht

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Mo: nach Vereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung

Ansprechpartnerin

Andrea Pohontsch
 03591 5251-40206
 03591 5250-40206

Die Elternbeiträge zur Betreuung von Schülern aus Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung werden wie folgt festgesetzt:

Beiträge für Familien

Beiträge für Familien zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2025
  Frühhort (2 Stunden) Nachmittagshort (5 Stunden) Ganztagshort (6 Stunden) einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 35,86 Euro 89,64 Euro 102,44 Euro
2. Zählkind 21,51 Euro 53,78 Euro 61,46 Euro
3. Zählkind 7,17 Euro 17,93 Euro 20,49 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Diese Festsetzung gilt ab dem 01. Januar 2025.

Beiträge für Alleinerziehende 

Beiträge für Alleinerziehende zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2025
  Frühhort (2 Stunden) Nachmittagshort (5 Stunden) Ganztagshort (6 Stunden) einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 32,27 Euro 80,67  Euro 92,19 Euro
2. Zählkind 19,36 Euro 48,40 Euro 55,32 Euro
3. Zählkind 6,45 Euro 16,13 Euro 18,44 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Diese Festsetzung gilt ab dem 01. Januar 2025.

Rechtsgrundlage

Nach § 9 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung beträgt der Elternbeitrag 20 % der bekannt gemachten Betriebskosten.

Die Elternbeiträge zur Betreuung von Schülern aus Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung werden wie folgt festgesetzt:

Beiträge für Familien 

Beiträge für Familien zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2026
  Frühhort (2 Stunden) Nachmittagshort (5 Stunden Ganztagshort (6 Stunden) einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 44,73 Euro 111,83 Euro 128,44 Euro
2. Zählkind 26,84 Euro 67,10 Euro 77,06 Euro
3. Zählkind 8,95 Euro 22,37 Euro 25,69 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Diese Festsetzung gilt ab dem 01. Januar 2026

Beiträge für Alleinerziehende

Beiträge für Alleinerziehende zur Ganztagsbetreuung von Förderschülern ab dem 01.01.2026
  Frühhort (2 Stunden Nachmittagshort (5 Stunden) Ganztagshort (6 Stunden einschließlich Frühhort und Ferien
1. Zählkind 40,26 Euro 100,65 Euro 115,60 Euro
2. Zählkind 24,16 Euro 60,39 Euro 69,36 Euro
3. Zählkind 8,05 Euro 20,13 Euro 23,12 Euro
ab dem 4. Zählkind 0,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Diese Festsetzung gilt ab dem 01. Januar 2026.

Bekanntmachung

Die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung der Förderschüler wurden im Elektronischen Amtsblatt 28/2025 vom 09.07.2025 bekannt gegeben:

Rechtsgrundlage

Nach § 9 der Sächsischen Förderschülerbetreuungsverordnung beträgt der Elternbeitrag 20 % der bekannt gemachten Betriebskosten.

Die Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung der Förderschüler wurden im Elektronischen Amtsblatt 28/2025 vom 09.07.2025 bekannt gegeben: