Bautzen, DER LANDKREIS

Betriebskosten für die Betreuung von Förderschülern

22.06.2026

Im Jahr 2025 entstanden für die Ganztagsbetreuung von Förderschülern in 

  • der "Heideschule Radeberg"  Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  • der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung "Nikolaus Kopernikus" Hoyerswerda
  • im Förderzentrum Bischofswerda "Schule am Lutherpark" mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung
  • in der Westlausitzschule Kamenz Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

folgende Betriebskosten:

Betriebskosten je Einrichtung

Einzelaufstellung der erforderlichen Betriebskosten je Platz im Monat bei einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden je Einrichtung

Einrichtung

Personalkosten je Platz

Sachkosten je Platz

gesamt

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bautzen e.V.

434,53 €

165,48 €

600,01 €

Arbeiterwohlfahrt Lausitz Pflege- und Betreuungs gGmbH

449,41 €

125,76 €

575,17 €

Stiftung ProGemeinsinn in Sachsen gGmbH

341,63 €

59,38 €

401,01 €

Katholische Pfarrgemeinde "Heilige Familie"

557,90 €

238,62 €

796,52 €

Stadt Bischofswerda

441,58 €

110,45 €

552,03 €

Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen GmbH

399,07 €

107,68 €

506,75 €

Sozialverband VdK Sachsen e.V.

422,52 €

216,35

638,87 €

Mittelwert

435,23 €

145,00 €

581,48 €

 

Betriebskosten je Platz

Zusammensetzung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz im Monat bei einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden
Erforderliche Personalkosten 435,23 Euro
Erforderliche Sachkosten 146,25 Euro
Durchschnittliche Betriebskosten 581,48 Euro

Deckung der Betriebskosten

Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz im Monat bei einer täglichen Betreuungszeit von 6 Stunden
Landeszuschuss 203,42 Euro
Ungekürzter Elternbeitrag 102,44 Euro
Öffentlicher Schulträger 275,62 Euro
Durchschnittliche Betriebskosten 581,48 Euro

Gesamtaufwendung

Aufwendungen für Mieten, Zinsen und Abschreibungen insgesamt
Mieten 30.558,08 Euro
Zinsen 28.800,00 Euro
Abschreibungen 319,90 Euro
Gesamtaufwendung 59.677,98 Euro

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Betriebskosten ist die Sächsische Förderschülerbetreuungsverordnung. 

Bekanntmachung

Die Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung der Förderschüler werden im Elektronischen Amtsblatt 25/2026 vom 24.06.2026 bekannt gegeben:

    Kontakt im Landratsamt

    Auf der Seite der Dienstleistung "Ganztagsbetreuung von Förderschülern" finden Sie den Kontakt für Ihre Fragen zu den Betriebskosten:

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