Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Stadt Schirgiswalde-Kirschau geändert

22.01.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Stadt Schirgiswalde-Kirschau

Gemarkung, Flurstücke:

  • Bederwitz: 1/1, 2/1, 3/1, 3/2, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 12/3, 16, 18/1, 18/a, 19, 24/1, 24/2, 25, 26/a, 28, 31/2, 32/3, 32/5, 32/6, 32/c, 36, 39/2, 39/3, 39/4, 40/a, 40/b, 41, 41/d, 44/1, 44/2, 44/6, 47/1, 50/2, 50/3, 51, 56, 141, 141/b, 141/c, 222, 223/a, 223/b, 225, 245/1, 245/3, 245/4, 249, 254/a, 255/1, 255/a, 256, 259/7, 259/10, 266/1, 266/4
  • Carlsberg: 1/a, 2, 6/4, 7, 8/1, 9, 11, 12, 13, 15, 19, 20/a, 22/3, 22/4, 23/1, 23/2, 24/4, 25/a, 26/1, 29/1, 29/2, 39, 42, 43, 44, 45, 46/1, 49/a, 49/b, 51/1, 53, 55/2, 57, 63, 67, 68, 69/1, 69/2, 70, 80/2, 84/1, 85/4, 85/5, 85/6, 86/1, 86/3, 86/4, 92/3, 93, 94/2, 95, 96, 105, 106/1, 106/2
  • Halbendorf/Geb: 88/2, 88/3, 114, 213/1, 254, 257
  • Kirschau: 312/2
  • Kleinpostwitz: 2, 5/2, 7/1, 8, 9, 10/3, 10/4, 14/2, 15/2, 16, 17/2, 20/3, 21/3, 21/5, 22, 23/1, 23/2, 23/4, 102/2, 105/a, 133/a

Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise

  • vom 22.01.2026 bis 23.02.2026
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.