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Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster

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Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

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Ansprechpartnerin

Gabriele Hergesell
 03591 5251-62062
 03591 5251-62099

Reservieren Sie sich unter diesem Link einen Termin für die Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster:

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Behörden des Freistaates Sachsen, zum Beispiel:

  • bei der unteren Vermessungsbehörde (Landkreise und Kreisfreie Städte)
  • beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
  • bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren

Darüber hinaus bieten auch kommerzielle Dienstleister Auszüge aus dem Liegenschaftskataster kostenpflichtig an. Die Kosten setzen sich dann oft aus den gesetzlichen Gebühren und aus Servicekosten zusammen.

Sie können den Antrag mit dem Onlineformular stellen, formlos per E-Mail, per Fax oder per Post stellen.
Weiterhin ist eine Abholung vor Ort zu unseren Öffnungszeiten möglich. Hier entfällt die schriftliche Antragstellung.

Bitte teilen Sie uns folgende Angaben in Ihrem Antrag mit:

  • Ihre Kontaktdaten (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen)
  • Gebietsabgrenzung (Flurstück/e, Gemarkung/en, Gemeinde)
  • Format der Übermittlung (analoges oder digitales Format sowie Datenformat)
  • Verwendungszweck
  • Maßstab (wenn erforderlich)

Nach Abschluss der Bearbeitung senden wir Ihnen die beantragen Unterlagen sowie einen Kostenbescheid in Höhe der anfallenden Gebühren zu.

 

Die Übermittlung erfolgt als Präsentationsausgabe, also als Papierausdruck („Standardausdruck“) oder elektronisches Dokument (PDF).

Die Ausgabe ist in Farbe oder Schwarz-Weiß möglich.

Mit jedem Auszug wird eine Zeichenerklärung (Legende) zur besseren Verständlichkeit ausgegeben.

Beispiel für einen Standardausdruck in Farbe

Das Bild zeigt einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster in Form einer Karte. Darin werden die Flurstücke mit Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Grenzen, Gebäuden und Nutzungsarten dargestellt. Die Nutzungsarten und Gebäude tragen verschiedene Farben.
Liegenschaftskarte der Gemarkung: Kamenz / Maßstab: 1:1000

Die Datenübermittlung von sogenannten Replikationen ist in verschiedenen Dateiformaten möglich:

  • Liegenschaftskarte im NAS-Datenformat (Normbasierte Austauschschnittstelle)
  • Liegenschaftskarte im DXF-Datenformat
  • Liegenschaftskarte im GeoTIFF-Datenformat
  • Liegenschaftskarte im Shape-Datenformat
  • Eigentümerdaten im CSV-Datenformat (Textdatei)

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet)  ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden die Flurstücke mit Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Gebäuden und Nutzungsarten maßstäblich dargestellt.

Häufig wird die Liegenschaftskarte für Bauanträge, Finanzierungen, den Grundstücksverkehr oder zum Nachweis der Grundstücksgrenzen benötigt.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte für den Bauantrag erfolgt als Präsentationsausgabe. Hier werden das Grundstück sowie die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern dargestellt. Für die Einreichung beim Bauantrag sollte der Auszug nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 6 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.

  • www.revosax.sachsen.de Auf dieser Seite finden Sie die den Paragraphen 6 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.

Lageplan

Der Lageplan ist eine auf Basis einer Flurkarte hergestellte Darstellung eines geplanten Bauvorhabens in Bezug zu seiner Umgebung. Dieser wird in der Regel im Maßstab 1:500 angefertigt und enthält alle notwendigen Angaben zur Beurteilung des Bauvorhabens, zum Beispiel

  • Flurstücksgrenzen,
  • Topografie
  • vorhandene Bebauung.

Die Anfertigung erfolgt nicht vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt sondern durch einen Entwurfsverfasser der bauvorlageberechtigt ist. Das kann beispielsweise ein Architekt sein.

Näheres regelt der Paragraph 65 der Sächsischen Bauordnung.

Amtlicher (qualifizierter) Lageplan

Der Lageplan ist auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters zu erstellen. Dabei soll ein Maßstab nicht kleiner als 1:500 verwendet werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen größeren Maßstab fordern, wenn es für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist.

Der Lageplan ist durch einen Sachverständigen zu erstellen, wenn für die Grundstücksgrenze ein Katasternachweis nach Paragraph 12 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz –und Katastergesetz nicht vorliegt.

Einfacher Lageplan

Für einfache, aber genehmigungspflichtige Vorhaben können Sie auch selbst einen Lageplan erstellen und Ihr geplantes Vorhaben eintragen. Hier ist der Paragraph 65 der Sächsischen Bauordnung zu beachten.

Um den Lageplan anzufertigen vergrößern Sie die Liegenschaftskarte mit dem Format 1:1000 um 200 Prozent. So erhalten Sie den korrekten Maßstab von 1:500. Bitte kopieren Sie den amtlichen Kopfbereich des Auszuges weg und ersetzen diesen durch die Bezeichnung „Lageplan 1:500“. In Schwarz werden dann im Lageplan das bereits vorhandene Gebäude und in Rot der Neubau eingezeichnet.

Rechtsgrundlagen

Welcher Lageplan wird benötigt?

Zum Umfang und Qualität des benötigten Lageplanes zum Bauantrag kann Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde beraten. Im Landratsamt Bautzen werden diese Aufgaben im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Bauaufsicht erledigt.

Analoge Form (Papierausdruck und PDF)

Die Gebühren werden inklusive Mehrwertsteuer, pro Blatt und für farbige und schwarz-weiße Auszüge gleich berechnet.
Es gibt keine Gebührenunterschiede zwischen Papierauszug und PDF-Datei. Bei Papierauszügen kommen jedoch Porto- und Verpackungskosten hinzu.

Formate Gebühr inklusive 19% Umsatzsteuer
DIN A4 23,80 Euro
DIN A3 23,80 Euro
DIN A2 47,60 Euro
DIN A1 47,60 Euro
DIN A0 47,60 Euro

 

Digitale Form

Die Gebühren werden je Replikation und nach individuellem antragsbezogenem Bearbeitungsaufwand berechnet.

Datenformate Gebühr
NAS, DXF, GeoTIFF ab 25,00 Euro bis 500,00 Euro

 

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Kostenerhebung ist die Sächsische Vermessungskostenverordnung.

Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Informationen aus dem Liegenschaftskataster zu den Bestandsdaten sowie zu Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern grundstücksgleicher Rechte für ein Flurstück.

Weiterhin gibt es Flurstücks- und Eigentumsnachweise mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken. Sie enthalten zusätzlich für je ein Flurstück Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten der Nachbarflurstücke.

Die Angaben basieren auf den Daten des Grundbuchamtes.

Die Abgabe erfolgt in Papierform oder als verschlüsselte PDF-Datei. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag per Fax, per E-Mail oder per Post erforderlich.

 

Die Auszüge werden an Eigentümer der Flurstücke ausgegeben, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen.

Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Der Nachweis ist möglich durch:

  • Eintrag als Eigentümer im Grundbuch
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Bevollmächtigung

Im Liegenschaftskataster kann die Entwicklung eines bestehenden Flurstücks chronologisch aus seinen vorhergehenden Flurstücken nachvollzogen werden. Dies dient zum Beispiel dem Zweck, Voreigentümer aus dem Grundbuch zu ermitteln. Für die Ermittlung von Voreigentümern ist das berechtigte Interesse nachzuweisen.