Öffentliche Bekanntmachung
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.
Gemeinde: Stadt Schirgiswalde-Kirschau
Gemarkung, Flurstücke:
- Halbendorf/Geb: 1/4, 5, 6/4, 6/5, 7/1, 9/1, 10, 16/1, 17/5, 18/5, 20/12, 22, 24/7, 25/3, 27/4, 28/11, 29/4, 32/3, 32/4, 33, 34, 35, 36, 37/6, 38/1, 39/3, 40/2, 41/2, 42/6, 43, 44, 45, 62, 63/6, 64, 66/2, 145, 146/1, 149/1, 149/2, 151/5, 173/5, 185/1, 185/2, 190, 192, 193, 194/2, 195/2, 195/3, 195/a, 196/3, 196/a, 197/4, 198/3, 204, 205, 206, 213/2, 213/6, 213/a, 219/b, 221/1, 221/2, 221/4, 223, 248/4, 248/5
- Suppo: 17/2, 22/2, 33/2, 49
- Wurbis: 1, 2/c, 4/3, 4/8, 5/4, 6/1, 6/a, 6/d, 7, 7/b, 8/a, 9, 12/a, 12/b, 15/a, 16/a, 18/a, 22/a, 23/2, 24/a, 25/a, 26/1, 26/2, 27, 28/6, 28/7, 30/a, 31/a, 32/a, 33/a, 34/1, 35/a, 35/c, 36, 37, 39, 40/a, 41/6, 41/a, 42, 45, 46/1, 46/2, 47/3, 47/4, 48, 49/1, 50/1, 53/1, 63, 99, 100, 155/5, 172/a, 173/a, 176/a, 196, 256, 262, 282/1, 283, 299/2, 308/2, 315
Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.
Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.
Auslegung der Unterlagen
Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise
- vom 06.10.2025 bis 05.11.2025
- nach Vereinbarung eines Termins
im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.
Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§2 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 2: Zuständigkeiten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§6 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 6: Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§14 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 14: Fortführung, Berichtigung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters