Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Obergurig geändert

01.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Obergurig
Gemarkung, Flurstücke:

  • Kleinboblitz: 7/5
  • Obergurig: 1/2, 5/5, 7/1, 8, 10/1, 13, 16, 17, 21/c, 22/1, 22/2, 25/3, 26, 27, 28, 30, 32, 34, 35, 36/2, 36/3, 36/8, 42, 46/a, 47/a, 48/1, 50/3, 51/1, 51/2, 51/c, 51/e, 51/f, 53, 54/1, 55, 60/2, 61, 62/1, 65/1, 68/a, 68/b, 70, 71/1, 71/2, 71/3, 71/d, 72/9, 72/10, 72/11, 72/13, 76/5, 79, 83/2, 94/14, 94/20, 94/27, 94/29, 103/1, 107/5, 107/6, 107/9, 107/10, 107/11, 107/12, 107/14, 107/15, 107/17, 109/2, 109/3, 116, 119/2, 119/5, 119/9, 119/a, 119/b, 126, 131/a, 132, 133/1, 134, 135/3, 136/6, 172/a, 172/b, 172/c, 172/e, 172/f, 172/g, 172/h, 172/i, 207, 208/2, 208/8, 208/11, 208/12, 208/13, 208/16, 208/17, 222/a, 231, 231/a, 231/b, 233, 236, 236/1, 236/3, 236/4, 236/5, 240/1, 240/2, 240/a, 241/1, 242/4, 242/5, 242/6, 242/7, 243/b, 244/1, 244/a, 245/a, 246, 246/2, 246/3, 246/4, 246/5, 247/a, 247/b, 248, 263/5, 277/1, 278/6, 280/1, 281/5

Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Katastervermessung und Abmarkung.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise

  • vom 02.12.2025 bis 05.01.2026
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.