Öffentliche Bekanntmachung
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.
Gemeinde: Doberschau-Gaußig
Gemarkung, Flurstücke:
- Drauschkowitz: 5/a, 5/b, 6, 9/a, 12/a, 13, 38/h, 38/i, 38/k, 38/l, 39/h, 64/b, 65, 66/5, 66/6, 67/a, 71, 72/4, 73/1, 74/1, 75, 81/a, 82, 87, 119, 133/2, 162, 163, 164, 165/a, 166/1, 168/1, 172/2, 172/3, 172/5, 172/8, 172/c, 174, 181/3, 181/6, 181/7, 227/a, 229/13, 229/16, 234/b, 235/1, 237/2, 237/4, 295, 345/a, 345/b, 345/c, 345/f, 345/g, 345/k, 362/1, 362/3, 362/4, 362/8, 362/c, 362/d, 362/f, 362/k, 362/n, 362/11, 363/a, 367/2, 387, 389/2, 389/3, 428, 444/1, 445/b
- Kleinseitschen: 264
Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.
Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.
Auslegung der Unterlagen
Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise
- vom 04.12.2025 bis 05.01.2026
- nach Vereinbarung eines Termins
im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.
Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§2 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 2: Zuständigkeiten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§6 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 6: Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§14 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 14: Fortführung, Berichtigung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters