Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemarkung Zeisholz geändert

15.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Schwepnitz

Gemarkung, Flurstücke:

  • Zeisholz: 1/2, 1/3, 1/4, 2/1, 3/3, 4, 5/1, 6/4, 6/5, 7/1, 9, 27, 98/1, 98/2, 101/1, 101/2, 108, 109, 174/2, 176, 177, 179/2, 183/1, 183/2, 183/4, 184, 185, 186/1, 186/2, 187, 188/2, 188/3, 189/1, 189/2, 190/1, 190/2, 191, 192/1, 192/2, 193/2, 193/3, 193/4, 195/1, 196, 197/1, 198/2, 198/3, 199, 200, 201/1, 202/1, 206/1, 277/a, 277/g, 297/e, 298/2, 298/5, 402, 404, 410/1, 458/5, 465/a, 469/2, 469/4, 470/2, 480/2

Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise

  • vom 16.10.2025 bis 17.11.2025
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.