Öffentliche Bekanntmachung
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.
Gemeinde: Stadt Wittichenau
Gemarkung, Flurstücke:
- Maukendorf Flur 2: 7/3, 7/4, 7/5, 7/6, 7/7, 7/8, 38/5, 38/7, 38/8, 38/9, 38/11, 38/18, 38/21, 42/10, 42/13, 42/14, 42/16, 42/17, 42/18, 42/19, 42/20, 42/21, 42/23, 42/26, 42/27, 42/29, 42/30, 42/35, 42/37, 42/38, 42/39, 42/40, 42/45, 43/3, 43/7, 43/9, 43/10, 43/11, 43/13, 43/21, 43/22, 43/24, 46/1, 47/1, 48, 49, 50/1, 50/2, 52, 53, 54/2, 54/4, 54/6, 54/11, 54/12, 54/17, 54/19, 56/3, 56/4, 57/1, 61, 62/1, 72/3, 72/4, 74/2, 74/3, 74/4, 74/5, 74/6, 75/2, 75/3, 75/4, 75/5, 75/6, 75/8, 75/9, 75/10, 75/11, 75/12, 75/13, 75/14, 75/15, 106, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115
Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.
Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.
Auslegung der Unterlagen
Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise
- vom 23.10.2025 bis 24.11.2025
- nach Vereinbarung eines Termins
im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.
Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§2 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 2: Zuständigkeiten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§6 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 6: Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§14 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 14: Fortführung, Berichtigung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters