Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemarkung Luga geändert

22.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Neschwitz

Gemarkung, Flurstücke:

  • Luga: 11/2, 11/4, 11/5, 13, 14/a, 16/1, 16/2, 19, 22, 25/a, 27/2, 28/a, 29, 30, 31, 32, 34/2, 34/4, 41/1, 42, 43, 44/a, 45, 46/a, 48, 52/2, 52/4, 53, 54, 55, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65/1, 65/2, 66, 67/a, 68, 69, 70, 72, 73/1, 73/2, 74/2, 75/1, 76/1, 76/2, 77, 78, 79/a, 81, 82/1, 82/2, 85, 86, 88/2, 89, 92, 94/b, 280, 281/1, 282, 283/3, 284/5, 302/a, 302/b, 302/c, 307, 308/3, 309/2, 309/7, 309/8, 310/a, 311, 363/4, 363/5, 365/6, 365/8, 376/7, 376/9, 376/10, 376/11, 376/12, 379, 382, 549, 557/8, 647, 730/2, 730/4, 730/5, 730/9, 730/c, 730/l, 730/n, 743/2, 743/4, 743/6, 744/1, 744/2, 744/3, 744/5, 744/7, 744/8, 744/11, 744/12, 759/5, 762, 763, 764, 765/5, 766/a, 767/1, 767/2, 768/3, 768/4, 769, 771, 781, 782/a, 863, 1016/1, 1016/a, 1016/c, 1016/d, 1030/a, 1039, 1040


Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise

  • vom 23.10.2025 bis 24.11.2025
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.