Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemarkung Döbra geändert

05.01.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Oßling

Gemarkung, Flurstücke:

  • Döbra: 1/a, 2/1, 3/1, 3/3, 3/b, 3/c, 3/d, 4/a, 5/a, 6, 6/c, 7, 8, 8/c, 9, 11/1, 12/6, 13/a, 16/1, 16/3, 17, 18, 19, 20, 21, 23/a, 26, 27/1, 34/a, 34/b, 36/a, 37/1, 39/4, 54/1, 54/2, 58/1, 60/3, 60/4, 60/b, 60/c, 64, 64/a, 185/a, 185/c, 207/1, 207/2, 207/3, 207/c, 207/d, 210, 211/2, 316/1, 335/1, 335/2, 335/3, 335/6, 340, 342/1, 363/1, 404, 405/1, 405/2, 405/3, 405/4, 405/c, 406/1, 413/3, 413/d, 455

Anlass der Änderung: Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Änderungen erfolgen von Amts wegen aufgrund einer Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen.

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in ihren Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Weiterhin können Sie die vollständigen Nachweise

  • vom 06.01.2026 bis 05.02.2026
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.