Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 09.05.2020

09.05.2020

Stand: 13:30 Uhr

Bislang 416 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 416 (+ 9 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 106 Personen erkrankt.

Ein weiterer Patient ist wieder gesund. Insgesamt gelten bislang 297 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen als genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt erneut auf 303. Insgesamt konnten bislang 2017 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden 16 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Bislang sind 13 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.  

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Keine Notbetreuung in der Grundschule Räckelwitz
    Wegen eines Corona-Falls findet bis zum 15.05.2020 hier keine Notbetreuung statt. Da die 4. Klasse räumlich getrennt unterrichtet wurde, können diese Schülerinnen und Schüler auch weiter in die Schule gehen. Dem Schulstart für die Klassen 1 bis 3 am 18. Mai 2020 steht jedoch nichts im Wege. Nur die Schüler, deren Eltern bereits informiert wurden, müssen sich bis 25. Mai 2020 gedulden.
  • Kita in Ralbitz geschlossen
    Wegen eines Corona-Falls wird die Kindertagesstätte „Dr. Jurij Młynk“ in Ralbitz bis 20. Mai 2020 geschlossen. Die Kita öffnet damit erst wieder am 25. Mai.  Die zur Kita gehörende Hort-Einrichtung Truppener Straße 1 in Ralbitz und die Krippe Radlubinstraße 23 in Schmerlitz sind davon nicht betroffen und bleiben weiter geöffnet

    Entschädigung
    Hinweis: Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 % des Nettoeinkommens erhalten. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber den Antrag bei der Landesdirektion Sachsen (LDS). Selbständige hingegen müssen den Antrag als Sorgeberechtigte selbst stellen.
    Es wird empfohlen den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit der Schule oder Kita zu stellen. https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
     
  • Gesichtsnahe Dienstleistungen wieder möglich
    Gesichtsnahe Dienstleistungen, die Friseursalons anbieten, wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege, sind jetzt wieder möglich. Es müssen jedoch besondere Schutzvorgaben beachtet werden. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236732
     
  • Vize-Land begrüßt Lockerungen, aber mahnt: „Virus ist noch da“
    Vize-Landrat Udo Witschas begrüßt die geplanten Corona-Lockerungen und den Ansatz, künftig bei Maßnahmen auf die regional sehr unterschiedlichen Entwicklungen zu reagieren. „Im Landkreis Bautzen haben wir derzeit zum Glück ein beherrschbares Infektionsgeschehen und können uns viele lang ersehnte Lockerungen erlauben.“ Die angeordneten Einschränkungen und das besonnene Verhalten seien richtig gewesen. Dennoch zeigten die insbesondere die zahlreichen Neuinfektionen bei einem ambulanten Pflegedienst, dass sich die Situation auch schnell ändern könne. „Das Virus ist noch da, das dürfen wir nicht vergessen. In dieser Woche haben wir zum Beispiel fast die vierfache Anzahl an Neuinfektionen wie die Woche zuvor.“ Da mit den vorgesehenen Lockerungen auch wieder mehr Kontakte möglich werden, müsse das ihm unterstellte Gesundheitsamt bei jedem neuen Fall in größerem Umfang Kontaktpersonen ermitteln und Quarantänen anordnen. „Unter diesem Aspekt droht die Gefahr, dass wir wie zu Beginn der Pandemie mit einem hohen Personaleinsatz jede Infektionskette nachvollziehen müssen.“
     
  • Kinder dürfen wieder in Kitas und Grundschulen
    Ab dem 18. Mai sollen Kinder wieder ihre Kitas und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 wieder ihre Schulen regelmäßig besuchen dürfen. Auch für alle übrigen Schüler weiterführender Schulen soll ab dem 18. Mai ein zumindest zeitweiser Besuch ihrer Schulen möglich sein. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger eingeschränkt und die Schulbesuchspflicht soll wieder für alle Schüler gelten. Somit haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten, Kinderkrippen und Horten.
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236718
     
  • Landratsamt bietet Tests für tschechische Berufspendler an
    Aufgrund der aktuellen Pendlerregelungen bietet der Landkreis Bautzen jetzt tschechischen Berufspendlern die Möglichkeit für Corona-Tests an. Für den Test müssen melden sich die Arbeitnehmer oder deren Unternehmen über die Corona-Hotline im Bautzener Gesundheitsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download. Der Landkreis Bautzen übernimmt die Hälfe der Testkosten, der verbleibende Kostenteil von rund 30 Euro wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
    https://www.landkreis-bautzen.de/download/Formular_CZ_Pendler.pdf
  • Landratsamt öffnet wieder für Besucherverkehr
    Ab Montag, 11.05. 2020, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung wieder vor Ort für persönliche Vorsprachen von Kunden zur Verfügung. Die Wiederöffnung für den Besucherverkehr gilt für alle Ämter und Verwaltungsstandorte. Die persönliche Vorsprache in der Verwaltung ist vorerst nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Terminvereinbarung kann telefonisch, per E-Mail oder – sofern verfügbar – mittels Online-Anmeldung beim zuständigen Amt erfolgen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/landkreisverwaltung-ab-11-mai-wieder-fuer-besucher-geoeffnet-nach-terminvereinbarung.php

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
    EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 20. Mai 2020 verlängert.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Quarantäne ist kein Urlaub
    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
     
    • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
    • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
       
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.

Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
    Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
     

  • Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.

Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de

  • Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
    Telefon 0351 4910-1100
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.

    Telefon: 0800 1000214
    E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
     
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
     
  • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
    Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
    Telefon: 03591 275824
    E-Mail: ist-ol-nsl@web.de

    Frauenschutzhaus Bautzen
    Telefon: 03591 45120
    www.fsh-bautzen.de