Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 08.04.2020

08.04.2020

Stand: 16:00 Uhr

229 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 229 (+ 7 zum Vortag) gestiegen.

18 weitere Patienten sind wieder gesund. Darunter befinden sich auch Angestellte und Bewohner des Pflegeheimes in Hoyerswerda, das aktuell stark betroffen ist. Die Lage in dem Heim hat sich damit weiter entspannt. Insgesamt sind bislang 79 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

In Quarantäne befinden sich derzeit noch 376 Personen. Insgesamt konnten bislang 1208 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden neun positiv getestete Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Ein  weiterer Patient ist mit einem schweren Verlauf stationär aufgenommen worden.

Drei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Gesundheitsamt empfiehlt Tragen von Mundschutzen
    Das Bautzener Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung das Tragen von Mundschutzen. Dazu zählen selbstgenähte Masken aus Textil. „Entscheidend bei allen Überlegungen ist das Ziel, die Virusanzahl in der Atemluft zu vermindern“, erklärt Amtsärztin Dr. Jana Gärtner. Die selbstgenähte Textilmaske sei sowohl eine Ergänzung zu den bereits praktizierten hygienischen Maßnahmen als auch eine Erinnerung für alle an den Ernst der Lage! In dem Aufruf „Setzen Sie ein Zeichen“ erläutert die Medizinerin den aktuellen Forschungsstand zu dem Thema. Demnach können auch einfache Schutzmasken die Abgabe von Viren effektiv verringern. Da die Viren nicht so einfach durch den Mundschutz dringen können, wird das Risiko einer Übertragung über Tröpfchen gesenkt. Wenn jeder eine solche Maske in der Öffentlichkeit trage und damit den eigenen Ausstoß von Krankheitserregern minimiere, könne eine effektive Keimreduktion erzielt werden.

    Setzen Sie ein Zeichen – egal was andere denken! Tragen Sie Textilmasken!
    Es dient Ihrem eigenen Schutz und dem Ihrer Mitmenschen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/setzen-sie-ein-zeichen-ein-plaedoyer-fuer-das-tragen-von-textilmasken-von-amtsaerztin-dr-jana-gaertner.php
     
  • Landratsamt richtet Corona-Spendenkonto ein
    Aufgrund von vielfachen Nachfragen von Spendenwilligen hat das Landratsamt Bautzen jetzt ein Corona-Spendenkonto eingerichtet. Eingehende Spenden werden zunächst für die Beschaffung von Stoffen und Nähutensilien zur Herstellung von textilen Mundschutzen der Freiwilligen-Aktion „Helfen Sie den Helfern“ verwendet.

    Spendenkonto:  IBAN DE 73 855 500 00 100 480 2800
    Verwendungszweck: Coronahilfe Landkreis Bautzen

    Bitte geben Sie auch Namen und Anschrift  auf der Überweisung an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen und zukommen lassen können.
     
  • Gericht definiert Ausgehradius für Sport und Bewegung im Freien
    Mit seiner Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen gestern den Ausgehradius für Sport und Bewegung im Freien auf max. 15 Kilometer festgelegt. Diese Entfernung entspreche dem Bereich, der per zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden könne.  
    https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninformation_2_2020.pdf
     
  • Corona-Hotline des Landratsamtes auch Ostern geschaltet
    Die Corona-Hotline des Landratsamtes ist auch über die Osterfeiertage täglich von 9 bis 12 Uhr geschaltet. Telefon: 03591 5251-12121
     
  • Oft gestellte Fragen zum Osterfest
    Dürfen zu Ostern Verwandte besucht werden? Sind Osterfeuer erlaubt? Dürfen auch private Gärten besucht werden? Viele Fragen rund um die Osterfeiertage werden uns derzeit gestellt – die Antworten finden Sie hier:
    https://www.landkreis-bautzen.de/oft-gestellte-fragen-zum-osterfest.php
     
  • Verschärfte Regelung für Einreisen nach Deutschland ab 10. April
    Für Einreisen nach Deutschland gilt ab diesem Datum:
    • Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nicht einreisen.
    • EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien dürfen einreisen, um an ihren Wohnort zurückkehren. Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche.
    • Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
    • Berufspendler sind von den neuen Beschränkungen ausgenommen, auch die Warenverkehrsfreiheit ist nicht betroffen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einreiseregeln-coronavirus-1739526

  • Neue Plattform für regionale Gastronomie-Angebote
    Viele Sachsen vermissen ihre Lieblingslokale und den Gastwirt um die Ecke. Aus diesem Grund startet der DEHOGA Sachsen gemeinsam mit dem Sächsischen Tourismusministerium und weiteren Akteuren die Online-Plattform »Lokalhelden Sachsen« und bündelt dort sachsenweit und kostenlos für alle Gastronomen die Angebote.
    www.lokalhelden-sachsen.de
     
  • Corona-Schutzmaßnahmen in Unternehmen
    Bei den sächsischen Arbeitsschutzbehörden haben sich in den vergangenen Tagen und Wochen zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet, die sich um ihre Gesundheit sorgen. Die Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates hat zu diesem Thema Faktenblätter erstellt. Dieser können im Internet heruntergeladen werden.
    www.arbeitsschutz.sachsen.de
     
  • Gutschein statt Rückerstattung von Eintrittspreisen
    Anbieter von kulturellen, wissenschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen, können für bereits gekaufte Tickets von Konzerten, Lesungen und Sport-Events statt einer Rückerstattung des Eintrittspreises auch Gutscheine ausgeben. Für alle Tickets und Nutzungsberechtigungen (Dauerkarten), die vor dem 8. März gekauft wurden, erhalten Kunden Gutscheine, die bis Ende 2021 befristet sind.
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutscheinloesung-kulturbranche-1740010
     
  • Weitere Corona-Anlaufambulanz in Radeberg arbeitet
    In Radeberg hat eine Corona-Anlaufambulanz für niedergelassene Ärzte ihre Arbeit aufgenommen. Tests erfolgen ausschließlich auf Überweisung durch den Hausarzt und nach Vereinbarung eines Termins. Bislang gibt es diese Ambulanzen bereits in Kamenz, Hoyerswerda, Bautzen. Damit soll die Zahl der Tests im Landkreis Bautzen erhöht werden.
     
  • Osterbrief des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer
    In einem Brief hat sich Ministerpräsident Michael Kretschmer wenige Tage vor dem Osterfest an die Menschen in Sachsen gewandt.
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235413
     
  • Informationen zum Hexenbrennen
    Den Landkreis erreichen in den letzten Tagen vermehrt Anfragen der Städte und Gemeinden zur Durchführung der Walpurgis- oder Hexenfeuer am 30. April. Hier gibt es wichtige Empfehlungen und Hinweise dazu.
    https://www.landkreis-bautzen.de/informationen-zum-hexenbrennen.php
     
  • Beratungsangebote zum Schutz von Kindern
    Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert über telefonische und Online-Angebote zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und andere Kindeswohlgefährdung. Die Informationen sind auch für das nachbarschaftliche und soziale Umfeld gedacht.
    https://beauftragter-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Meldungen/2020/03_Maerz/27/20200327_Hilfeangebote_Flyer.pdf
     
  • Schule: Notbetreuung auch in den Osterferien
    Für Eltern mit systemrelevanten Berufen wird die Notbetreuung auch in den Osterferien angeboten. Die Schülerinnen und Schüler (Grundschulen/Förderschulen) müssen dort jedoch keine Aufgaben lösen. Derzeit werden rund 1.000 Kinder von sonst 14.000 Kindern in Kindertagessstätten sowie rund 400 der sonst 12.500 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Bautzen betreut.
     
  • Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates
    https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

Hinweise für Reiserückkehrer

 

  • Quarantäne nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt
    Ab dem 10. April 2020 wird nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt für EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen wie auch für Deutsche und deren Familien, die an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Berufspendler sind von den neuen Beschränkungen ausgenommen, auch die Warenverkehrsfreiheit ist nicht betroffen.
     
  • Gesundheitsamt testet alle Auslandsrückkehrer
    Das Gesundheitsamt Bautzen testet alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden dringend aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251-12121 (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) zu wenden. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.03.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
     
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.
     
  • Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 02.04.2020. Niederlande, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland wurden hinzugefügt (zuvor waren nur einige Regionen in der Schweiz und den USA als internationale Risikogebiete ausgewiesen). Seit dem 31.03.2020 weist das RKI keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. In vielen Landkreisen gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen.
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
    Telefon: 03591 5251-12121 
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
    Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr 

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr  

     

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.

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Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen