Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 03.04.2020

03.04.2020

Stand: 14:30 Uhr

202 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 202 (+ 9 zum Vortag) gestiegen.

In Quarantäne befinden sich derzeit 561 Personen. Insgesamt konnten bislang 919 Quarantänen aufgehoben werden.

Sieben weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind damit 31 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.

Aktuell werden sieben der im Landkreis Bautzen positiv getesteten Personen vorsichtshalber in einer Klinik behandelt. Hinzu kommt ein weiterer Corona-Patient, der nicht aus dem Landkreis stammt, jedoch in einer hiesigen Klinik behandelt wird. Insgesamt werden in den Kliniken im Landkreis Bautzen also acht Corona-Patienten behandelt.

Zwei Patienten sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Hinweise für Alltagsbegleiter und pflegende Angehörige
    Der Freistaat Sachsen lockert die Regelungen für Alltagsbegleiter für Senioren. Bislang durften nur gemeinsame Aktivitäten mit den Senioren abgerechnet werden. Diese Regel wird nun bis 31. Mai 2020 vorerst ausgesetzt. Nun können auch Tätigkeiten für einen Senior abgerechnet werden, etwa im Zusammenhang mit Einkäufen, die ein Alltagsbegleiter ohne den Senior erledigt. In Ausnahmefällen werden auch längere Telefonate anerkannt. Außerdem können Alltagsbegleiter, die derzeit nicht ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausüben können, die nicht in Anspruch genommenen Stunden später nachholen. Für diese Fälle wird die Stundenhöchstgrenze von 32 Stunden im Monat aufgehoben.

    Da die aktuelle Situation insbesondere auch pflegende Angehörige belastet und vor neue Herausforderungen stellt, empfiehlt das Kreissozialamt die neue App „in Kontakt“, die von der Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. entwickelt wurde.
    https://www.wir-pflegen.net/addons/online-selbsthilfe/in-kontakt-app-fuer-pflegende-angehoerige
     
  • Ausländeramt unterstützt Firmen mit polnischen und tschechischen Berufspendlern
    Durch die Landesdirektion in Sachsen wurde ein Programm zur Soforthilfe für Einpendler im Bereich des Gesundheitssektors im Zusammenhang mit den Auswirkungen durch die Corona-Pandemie erlassen. Diese Soforthilfe sieht unter anderem vor, dass Pendler aus Tschechien und Polen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und derzeit erschwert oder gar nicht pendeln dürfen, mit einer Kindernotbetreuung versorgt werden könnten. Das trifft auf Pendler zu, die mit Familie in Deutschland eingereist sind.

    Das FachinformationsZentrum Zuwanderung (FiZZ) unterstützt Arbeitgeber bei der Organisation  von geeigneter Betreuung von mitanreisenden Kindern. Eine Inanspruchnahme der Notbetreuung durch die mitreisenden Kinder ist nach der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16. März 2020 grundsätzlich möglich.

    Firmen können sich per E-Mail an fizz@lra-bautzen.de oder telefonisch an 03591 5251 34 444 an das Ausländeramt wenden.
     
  • Informationen für durch den Landkreis geförderte Kulturprojekte
    Für Antragsteller nach der Richtlinie zur Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte im Landkreis Bautzen (Kulturförderrichtlinie), die von Absagen/Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen sind, bestehen aus derzeitiger Sicht folgende Möglichkeiten:
    • Verschiebung der Projektdurchführung
    • Liquiditätssicherung
    • Änderung des Förderzwecks
    • Absage des Projektes

https://www.landkreis-bautzen.de/informationen-bezueglich-der-kulturfoerderrichtlinie-des-landkreises-in-zeiten-der-corona-krise.php

  • Häufig gestellte Fragen zu Ausgangsbeschränkungen des Freistaates
    https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_ab_010420.pdf
     
  • Corona-Informationen auf der Website des Landkreises Bautzen
    Die Informationen auf www.landkreis-bautzen.de/corona wurden überarbeitet. Die Seite ist jetzt übersichtlicher und entsprechend der verschiedenen Zielgruppen gestaltet.

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Gesundheitsamt testet alle Auslandsrückkehrer
    Das Gesundheitsamt Bautzen testet alle Reiserückkehrer mit Rückkehr ab 28. März 2020 auf das Corona-Virus. Dies gilt für alle Auslandsreisen unabhängig davon, ob die besuchten Länder als Risikogebiete bewertet wurden. Getestet wird auch, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Reiserückkehrer werden dringend aufgefordert, sich in jedem Fall an die Corona-Hotline des Landratsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) zu wenden. Wenn Sie Erkältungssymptome bemerkt haben, verständigen Sie zusätzlich Ihren Hausarzt, dieser soll entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und nur er kann diese auch ausstellen. Der Hausarzt ist außerdem für die Medikamentenverordnung und ggf. zusätzliche therapeutische Maßnahmen zuständig.
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
     
  • Bitte beachten Sie: Nicht jeder Urlaubsrückkehrer befindet sich automatisch in Quarantäne.
     
  • Die internationalen Risikogebiete wurden zuletzt aktualisiert am 31.3.2020. Frankreich und Spanien wurden hinzugefügt (zuvor waren nur einige Regionen in Frankreich und Spanien als internationale Risikogebiete ausgewiesen). Seit dem 31.03.2020 weist das RKI keine besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus. In vielen Landkreisen gibt es Ausbrüche mit zum Teil großen Fallzahlen.
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo-Fr: 9-17 Uhr, Sa-So: 9-12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Die Angehörigen stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
    Telefon: 03591 5251-12121 
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 – 17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
    Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910- 1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag bis Freitag von 10.00 Uhr – 14.00 Uhr 

  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr  

     

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.

Downloads

Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen