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Dienstleistung

Berechnung der Abfallgebühren und Verwaltung der Abfallbehälter

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
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01917 Kamenz
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Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Mi: nach Terminvereinbarung
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Hotline Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
 03591 5251-70299
 03591 5250-70288

Zahlen Sie bitte erst, wenn Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Geben Sie unbedingt immer den angegebenen Verwendungszweck an und verwenden Sie ausschließlich die im Bescheid genannte Bankverbindung. Sonst können wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen.  

Haben Sie uns das Recht zum Bankeinzug erteilt, so buchen wir die Gebühren in der festgesetzten Höhe zum Fälligkeitsdatum ab.

Die Abfallgebühr für Wohngrundstücke setzt sich zusammen aus:

  • einer Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung
  • einer Gebühr für die Bereitstellung der Abfallbehälter
  • einer Leerungsgebühr

Die Abfallgebühr für gewerblich genutzte oder sonstige Grundstücke setzt sich zusammen aus:

  • einer Gebühr für die Bereitstellung der Abfallbehälter
  • einer Leerungsgebühr

Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung: 

  • 26,16 Euro im Jahr. (Wieviele Personen in der Wohnung leben, ist dabei nicht von Bedeutung)

Behälterbereitstellungsgebühr:

  • 11,40 Euro im Jahr für einen 80-Liter-Behälter
  • 11,40 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 18,00 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 58,20 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Leerungsgebühr für Restabfallbehälter:

  • 3,93 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 5,74 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 10,89 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters
  • 38,11 Euro pro Entleerung eines 1.100 -Liter-Behälters

Für jeden Restabfallbehälter gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.

Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter  :

  • 1,92 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 2,35 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 4,45 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters

Für Bioabfallbehälter gelten keine Mindestleerungen.

Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung:

  • 40,56 Euro im Jahr (Wie viele Personen in der Wohnung leben, ist dabei nicht von Bedeutung)

Behälterbereitstellungsgebühr für Restabfall- und Biomüll-Behälter:

  • 11,88 Euro im Jahr für einen 80-Liter-Behälter
  • 11,88 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 21,84 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 85,08 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Behälterbereitstellungsgebühr für die Blaue Tonne:

Für die Blaue Tonne wird keine Bereitstellungsgebühr erhoben.

Leerungsgebühr für Restabfallbehälter:

  • 4,11 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 5,92 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 11,34 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters
  • 50,43 Euro pro Entleerung eines 1.100 -Liter-Behälters

Für jeden Restabfallbehälter gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.

Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter:

  • 2,75 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 3,62 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 6,18 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters

Für Bioabfallbehälter gelten keine Mindestleerungen.

Leerungsgebühr für die Blaue Tonne:

Für Blaue Tonnen wird keine Leerungsgebühr berechnet.

Behälterbereitstellungsgebühr:

  • 11,40 Euro im Jahr für einen 80-Liter-Behälter
  • 11,40 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 18,00 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 58,20 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Leerungsgebühr für Restabfallbehälter:

  • 3,93 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 5,74 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 10,89 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters
  • 38,11 Euro pro Entleerung eines 1.100 -Liter-Behälters

Für jeden Restabfallbehälter gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.

Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter  :

  • 1,92 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 2,35 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 4,45 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters

Für Bioabfallbehälter gelten keine Mindestleerungen.

Behälterbereitstellungsgebühr für Restabfälle:

  • 11,88 Euro im Jahr für einen 80-Liter-Behälter
  • 11,88 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 21,84 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 85,08 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Behälterbereitstellungsgebühr für Bioabfälle:

  • 18,60 Euro im Jahr für einen 80-Liter-Behälter
  • 18,60 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 35,88 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 142,68 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Behälterbereitstellungsgebühr für die Blaue Tonne:

  • 27,12 Euro im Jahr für einen 120-Liter-Behälter
  • 30,60 Euro im Jahr für einen 240-Liter-Behälter
  • 73,80 Euro im Jahr für einen 770 -Liter-Behälter
  • 75,00 Euro im Jahr für einen 1.100 -Liter-Behälter

Leerungsgebühr für Restabfallbehälter:

  • 4,11 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 5,92 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 11,34 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters
  • 50,43 Euro pro Entleerung eines 1.100 -Liter-Behälters

Für jeden Restabfallbehälter gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.

Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter:

  • 2,75 Euro pro Entleerung eines 80-Liter-Behälters
  • 3,62 Euro pro Entleerung eines 120-Liter-Behälters
  • 6,18 Euro pro Entleerung eines 240-Liter-Behälters

Für Bioabfallbehälter gelten keine Mindestleerungen.

Leerungsgebühr für die Blaue Tonne:

Für Blaue Tonnen wird keine Leerungsgebühr berechnet.

Restmüll fällt in jedem Haushalt an. Deshalb berechnen wir für Ihren Retsabfallbehälter Mindestentleerungen. Für Bioabfall wurden keine Mindestentleerungen festgelegt - Bioabfall können Sie auf Ihrem eigenen Grundstück auch selbst kompostieren.

Mindestentleerung pro Restabfallbehälter

Pro Restabfallbehälter und Kalenderhalbjahr werden mindestens drei Entleerungen berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wieviele Personen den Behälter nutzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abfälle regelmäßig und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Mindestvolumen in Abhängigkeit von der Personenzahl

Das Mindestvolumens ist ausschließlich von der Zahl der Personen abhängig, die den Abfallbehälter nutzen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Jahre 2009 in einem Urteil festgestellt, dass bei konsequenter Abfallvermeidung und guter Abfalltrennung der Restmüll auf ein Volumen von 5-7 Litern pro Person und Woche reduzierbar ist.

Der Landkreis Bautzen hat daher das Mindestvolumen auf sechs Liter pro Person und Woche festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Restabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden - so wie es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Das Mindestvolumen hilft Ihnen, Größe und Zahl der Restabfallbehälter realistisch einzuschätzen, die Sie für Ihr Grundstück benötigen.

Stellt das Landratsamt Bautzen fest, dass die Abfallmenge, die Sie zur Entsorgung bereitstellen, erheblich vom Mindestvolumen abweicht, kann es prüfen, wo die Differenzmenge geblieben ist. Das Landratsamt kann Ihnen dann auch zusätzliche Abfallbehälter zuweisen.

Die Gebühr für Grüngutsäcke ist beim Kauf der Säcke zu bezahlen.  Die Gebühr für lose Mengen ist bei Anlieferung der Abfälle zu bezahlen.

Für die Anlieferung von Grüngut an kommunale Grüngutsammelplätze zahlen Sie bis zum 30.06.2026:

  • 3,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter
  • 1,50 Euro für jeden weiteren halben Kubikmeter
  • 1,00 Euro pro Grüngutsack

Für die Anlieferung von Grüngut an kommunale Grüngutsammelplätze zahlen Sie ab dem 01.07.2026:

  • 10,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter
  • 5,00 Euro für jeden weiteren halben Kubikmeter
  • 2,00 Euro pro Grüngutsack

Restabfall können Sie auch in handelsüblichen Abfallsäcken zum Abfuhrtermin bereit stellen. Dafür müssen Sie zuvor eine Gebührenwertmarke aufkleben. Die Gebühr zahlen Sie beim Kauf der Marke.

Für eine Gebührenwertmarke zahlen Sie bis zum 30.06.2026:

  • 6,75 Euro pro Marke

Für eine Gebührenwertmarke zahlen Sie ab dem 01.07.2026

  • 6,75 Euro pro Marke

Verkaufsstellen für Gebührenwertmarken

Die Gebührenwertmarken erhalten Sie hier:

Die Gebühr für Abfallcontainer erhebt das Landratsamt Bautzen in einem gesonderten Abfallgebührenbescheid.

Für Container zahlen Sie bis zum 30.06.2026

  • 34,07 Euro pro Absetz-Container bis 10 Kubikmeter
  • 41,55 Euro pro Abroll-Container bis 36 Kubikmeter
  • 190,53 Euro pro Gewichtstonne für Rest- und Sperrmüll
  • 22,43 Euro pro Gewichtstonne Grüngut

Für Container zahlen Sie ab dem 01.07.2026

  • 104,38 Euro pro Abholung für einen Absetz-Container bis 10 Kubikmeter
  • 130,47 Euro pro pro Abholung für einen  Abroll-Container bis 36 Kubikmeter
  • 34,89 Euro Miete pro Monat für eine Absetzmulde bis 10 m³
  • 69,78 Euro Miete pro Monat für eine Abrollmulde bis 20 m³
  • 87,22 Euro Miete pro Monat für eine Abrollmulde bis 30 m³
  • 104,67 Euro Miete pro Monat für eine Abrollmulde bis 36 m³
  • 174,45 Euro Miete pro Monat für eine Absetzpresse bis 10 m³
  • 261,67 Euro Miete pro Monat für eine Abrollpresse bis 20 m³
  • 242,56 Euro pro Gewichtstonne für Rest- und Sperrmüll
  • 60,22 Euro pro Gewichtstonne Grüngut

Die Gebühren werden nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Bautzen erhoben.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgeramt unterstützen Sie gern beim Ausfüllen Ihres Antrages. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit den Ansprechpartnern der Dienstleistung "Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen":

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