16.04.2024
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Das Landratsamt Bautzen hat mit 2 Verfügungen vom 11.04.2024 den Eigentümerweg Nr. 49 (EW 49) mit der Bezeichnung „NS 5“ im südlichen Teil zum beschränkt-öffentlichen Weg (Wanderweg) und im nördlichen Teil zur Ortsstraße (nur für Anliegerverkehr) aufgestuft. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Neukirch/Lausitz.
Ihre Rechte
Gegen die Umstufungsverfügungen können Sie vom 02.05.2024 bis zum 03.06.2024 Widerspruch erheben.
Umstufungsverfügung
Lesen Sie hier die Verfügung des Straßen- und Tiefbauamtes vom 11.04.2024:
Ihr Ansprechpartner
Ihre Fragen zur Umstufungsverfügung richten Sie bitte an das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenrecht.