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gehört zu: Allgemeiner sozialer Dienst

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02.09.2025

Pflegeeltern werden: Wie geht das? Infoveranstaltung online

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 03591 5251-51375

Das Team des Jugendamtes unterstützt Sie umfassend auf dem Weg zur Pflegeelternschaft.

  • ein erstes Kennenlernens mittels Gruppen- oder Online-Informationsveranstaltung oder individuelle Einzelgespräche im Landratsamt
  • In einem weiteren Schritt finden wir gemeinsam heraus, ob Sie als Pflegeeltern geeignet sind. Dazu gehören
    • die Teilnahme an einem Bewerberkurs, insgesamt ca. 20 Stunden, für einen fundierten Einblick in das Thema Pflegeelternschaft (Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege, Frühkindliche Erfahrungen / Traumatisierungen, Entwicklungspsychologie, Bindungsentwicklung und -störungen, System Pflegefamilie – Dynamiken, Rollenverständnis, biologische und soziale Elternschaft)
    • Gespräche mit Paaren, Einzelpersonen und Familien helfen, helfen, Ihre Vorstellungen zu verstehen und um herauszufinden, welches Kind am besten in ihre Familie passt. Außerdem möchten wir herausfinden, mit welchen Herausforderungen Sie als Bewerber umgehen können, wie belastbar Sie sind und welche zeitlichen und personellen Ressourcen Sie zur Verfügung haben.
    • Einsicht in Unterlagen wie erweitertes Führungszeugnis, ärztliche Attest, Lebensbericht, Einblick Schufa
  • Nach einem abschließenden Sozialbericht erfolgt die Aufnahme in die Bewerberliste. Es erfolgt eine Vermittlung, wenn die Familie für das zu vermittelnde Kind am besten geeignet ist.

 

Was müssen Pflegeeltern mitbringen?

Neben formalen Kriterien wie Führungszeugnis, Einkommensnachweis, medizinischer Stellungnahme zur Gesundheit und einem natürlichen Altersabstand zum aufzunehmenden Kind wird geprüft, ob Pflegeelternbewerber auch die notwendigen persönlichen Voraussetzungen, wie Fürsorglichkeit, Toleranz, Problemlösekompetenz und Reflexionsfähigkeit erfüllen.

Wie lange dauert der Prozess der Eignung und Vermittlung?

Das ist bei jeder Familie und jedem Kind sehr individuell. Mit einer Dauer von 6 - 8 Monaten ist jedoch mindestens zu rechnen. Diese Zeitspanne umfasst den Prozess der Eignungsfeststellung (Gespräche, Einreichung der Unterlagen, Hausbesuch) sowie die Schulung zur Vorbereitung der Pflegefamilien. Auch als Familie braucht man Zeit, um alle mit einem Pflegekind einhergehenden Veränderungen zu bedenken und vorzubereiten (Zimmer, Elternzeit, Kita, Vorbereitung des familiären Umfeldes usw.).

Wie viele Kinder brauchen aktuell eine Familie?

Bei der Suche nach Pflegefamilien geht es weniger um Quantität. Es geht vielmehr um Passgenauigkeit, darum die geeignetste Familie zu finden, die für ein bestimmtes Kind mit seinen individuellen Bedarfen zur Verfügung steht. Je größer die Auswahl an Familien desto höher die Passgenauigkeit und damit die Qualität des Pflegeverhältnisses.

Wie viele Termine hat der Bewerberkurs?

Der Bewerberkurs umfasst insgesamt 20 Stunden und wird gemeinsam mit verschiedenen Erziehungsberatungsstellen des Landkreises Bautzen durchgeführt. Für eine gute Planbarkeit erhalten Sie im Vorfeld eine Einladung mit den genauen Daten und Uhrzeiten.

Inhaltlich werden in dem Bewerberkurs folgende Dinge bearbeitet:

  • rechtliche Grundlagen und der Hilfeplanprozess
  • entwicklungspsychologische Aspekte zu Pflegekindern
  • bindungstheoretische Besonderheiten in einem Pflegeverhältnis
  • Integrationsphasen beim Einleben in die Pflegefamilie
  • Trauma im Kindesalter
  • Identität und Biographiearbeit
  • Familiendynamiken bei Aufnahme eines Kindes

Wie ist der Kontakt zur leiblichen Familie?

Wie der Kontakt zu den leiblichen Eltern gestaltet wird, ist vom Einzelfall abhängig. Bei einem Pflegeverhältnis gibt es das Recht auf Umgang. Je nach Vorgeschichte, Mitwirkung der Eltern und Reaktionen des Kindes auf die Treffen werden Kontakthäufigkeit und –dauer im Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten ausgehandelt.

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?

Als Nebenleistung zur Vollzeitpflege gemäß Paragraph 33 Sozialgesetzbuch 8 wird ein sogenanntes Pflegegeld gezahlt. Dieses ist so berechnet, dass der Unterhalt für das Kind gedeckt ist und eine Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern gezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes wird jedes Jahr neu bestimmt. In Sachsen richten sich die Jugendämter nach den Empfehlungen des Landesjugendamtes sowie des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die aktuell geltenden Zahlen können Sie beim Pflegekinderdienst des Landkreises erfragen.

Welche Entscheidungen darf eine Pflegefamilie für das Kind treffen?

Als Pflegefamilie darf man alle Dinge des Alltags für das Kind entscheiden. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheidet der Sorgerechtinhaber. Das können die Eltern oder ein Vormund sein.

Gibt es Elternzeit?

Pflegefamilien können Elternzeit in Anspruch nehmen. Im Unterschied zu leiblichen Eltern haben sie jedoch keinen Anspruch auf Elterngeld. Der Gesetzgeber sieht das mit dem Pflegegeld als abgegolten an. Der Landkreis Bautzen zahlt eine Lohnausfallleistung, um Pflegefamilien in dieser Zeit zu unterstützen.

Wenn Pflegeeltern zu Beginn eines Pflegeverhältnisses die Möglichkeit haben vorübergehend zu Hause zu bleiben, wirkt sich das positiv auf das Bindungsverhalten des Kindes und die Integration in der Familie aus und damit auch auf die Gesamtentwicklung.

Wie häufig kommt das Jugendamt in die Pflegefamilie?

Als Pflegefamilie besteht gesetzlich ein Beratungsanspruch. Diesen erfüllt der Pflegekinderdienst in Abhängigkeit des Bedarfes des Kindes und der Pflegefamilie durch regelmäßige Hausbesuche sowie telefonische Kontakte.

Was ist der Unterschied zwischen unbefristeter Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege?

Bereitschaftspflegefamilien kommen in Notsituationen zum Einsatz. Diese Familien sind bereit, zu jeder Zeit ein Kind aufzunehmen und es für den Zeitraum der Klärung, ob es zurück zu den Eltern kann oder nicht, zu betreuen, zu versorgen und dem Kind einen Schutzraum zu bieten.

Von Dauerpflege oder unbefristeter Vollzeitpflege spricht man, wenn die Option der Rückkehr zur Herkunftsfamilie für die Kinder nicht gegeben ist, sondern mit einem Verbleib bis zum 18. Lebensjahr in der Pflegefamilie zu rechnen ist.

Volker und Katrin über Ihren Weg zur Pflegefamilie.

"Wir (beide über 50) sind seit nunmehr 29 Jahren verheiratet. Das Thema Pflegekinder begegnete uns immer wieder einmal und berührte unser Herz. Nachdem unsere eigenen 4 Kinder aus den Windeln herausgewachsen waren (zwischen 4 und 12 Jahren), absolvierten wir im Jugendamt schließlich einen Pflegeelternkurs. Zweifelnd, ob wir – mit 4 eigenen Kindern doch gut ausgelastet – dieser Aufgabe gewachsen seien, erklärten wir uns bereit, 1 Pflegekind in Kurzzeitpflege aufzunehmen. Dies sollte für uns als Familie ein Versuch sein, denn Kurzzeitpflege ist maximal für ein halbes Jahr angedacht.

Kurz vor Weihnachten 2009 erhielten wir dann vom Jugendamt die Anfrage, ob wir kurzfristig Geschwisterkinder mit 4 und 9 Jahren aufnehmen könnten. Die Kinder mussten kurzfristig untergebracht werden, bevor für sie eine Dauerpflegefamilie gefunden würde. Nach kurzer Bedenkzeit, dem Sammeln von Informationen über die Kinder und Absprache mit unseren eigenen Kindern, sagten wir zu. So wuchs unsere Familie am 22.12.2009 von 6 auf 8 Personen an, in der Gewissheit, dass dies nur für eine kurze Zeit so sein sollte. Keiner ahnte, dass daraus einmal 12 Jahre werden würden. ...

Die beiden Geschwisterkinder lebten sich schnell ein und fühlten sich von Anfang an wohl. Auch für uns war der Alltag mit den Beiden gut zu meistern, da wir plötzlich zwei 4-jährige Mädchen und zwei 9-jährige Jungen hatten. Obwohl die ursprüngliche Geschwisterfolge durcheinander gebracht wurde und unsere mittleren Kinder neu ihren Platz finden mussten, empfanden wir das Alter der Pflegekinder einfach nur praktisch. Sie hatten den gleichen Alltagsrythmus (Kita/ Schule/ Hobbies/…) wie unsere eigenen Kinder. Ein Säugling hätte unseren Alltag da viel mehr durcheinandergebracht.

Nach einiger Zeit begann der 9-jährige Pflegejunge bei Planungen von Ausflügen, Urlaub, etc. immer wieder zu fragen: „Dürfen wir da mit? Sind wir dann noch da?“. So merkten wir – auch für uns selbst, dass wir eine Entscheidung treffen müssen, ob die Kinder bleiben können.

Auf Nachfragen beim Jugendamt, erfuhren wir, dass es noch keine Familie gab, in der beide Kinder gemeinsam aufwachsen könnten. Nach langem Abwägen, einer Pro/Contra-Liste und einem klaren „Ja!“ unserer großen Kinder (für das wir in späteren Konflikten echt dankbar waren), erklärten wir uns bereit, diese beiden Kinder in Dauerpflege zu übernehmen.

Im Rückblick sehen wir diesen Weg als Gottes Führung, denn wir hätten es uns nicht zugetraut, 6 Kinder zu erziehen – uns wurde genau im richtigen Tempo eine Tür nach der anderen geöffnet und wir konnten in diese Aufgabe hineinwachsen.

Im Oktober 2020, nachdem bereits 4 unserer 6 Kinder ausgezogen waren, gab Volker seine Arbeit auf und wir schufen in unserer Familie einen Bereitschaftspflegeplatz. Das bedeutet, dass in unserer Familie kurzfristig ein Kind im Alter von 0-6 Jahren untergebracht werden kann. Diese Kinder werden maximal 12 Wochen, meist bis zur Perspektivklärung von uns betreut. Je länger ein Kind da ist, umso schwerer ist meist der Abschied und das Loslassen, wobei uns das zunehmend besser gelingt. Im Rahmen dieser Bereitschaftspflege betreuen wir gerade das 10. Kind.

Rückblickend finden wir, dass diese teilweise herausfordernde Aufgabe uns immer wieder bereichert. Es ist für uns immer wieder faszinierend zu erleben, wie die Pflegekinder innerhalb von einigen Wochen und Monaten große Entwicklungsschritte machen, ohne das wir sie darin besonders fördern. Einfach die Sicherheit in einem geregelten Alltag und die Integration in die Familie macht dies möglich. Im Wissen, wie prägend die ersten 6 Lebensjahre eines Kindes sind, können wir in dieser wichtigen Phase beitragen, ein gutes Fundament zu legen."

Familie Baumgärtel hat sich vor sechs Jahren dafür entschieden ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Welche Erfahrungen die Pflegeeltern bis jetzt gemacht haben, erzählen sie hier.

Die zahlreichen und großartigen Werke des Pflegekinder-Malwettbewerbes im März des Jahres 2021 zum Thema "Was ich an meiner Familie schätze" sind in einem Kurzfilm für Sie zusammengestellt.

Pflegekinder-Malwettbewerb "Was ich an meiner Familie schätze"

Der Freistaat Sachsen gibt weiterführende Informationen zu Pflegeeltern und Pflegekindern.

Serviceportal Amt 24

Im Serviceportal Amt 24 finden Sie unter dem Stichwort "Pflegeeltern" umfangreiche Informationen zu Rechten und Pflichten von Pflegeeltern oder zu Hilfs- und Leistungsangeboten.

Publikationen

In diesen Publikationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird das Thema Pflegeelternschaft ebenfalls ausführlich behandelt.