Bekanntgabe einer Baugenehmigung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 03.12.2025 die Genehmigung zum Neubau eines Milchviehstalls mit 330 Tierplätzen, Techniktrakt und Triftweg in Radeberg OT Großerkmannsdorf Bischofsweg 30, Gemarkung Großerkmannsdorf, Flurstück 521/12 ( 632.20251904).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
Für den Neubau eines Milchviehstalls mit 330 Tierplätzen einschließlich Techniktrakt und Triftweg wird die Baugenehmigung erteilt.
Ihre Rechte
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57 0 1917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 51/2025 vom 17.12.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: