Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Thomas Hofmann

09.12.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 18.11.2025 gegenüber Herrn Thomas Hofmann, zuletzt wohnhaft in der Maxim-Gorki-Straße 9, in 01127 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032516-50908895.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hofmanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Herrn Hofmann abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)