Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Michael Gesell

12.12.2025

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 10.12.2025  gegenüber Herrn Michael Gesell, ohne festen Wohnsitz einen fahrerlaubnisrechtlichen Bescheid mit dem Aktenzeichen 36.2-113.322:25/193493 .

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Gesells ist uns unbekannt. Daher haben wir den fahrerlaubnisrechtlichen Bescheid im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Fahrerlaubnisstelle, Macherstraße 55, 01920 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Gesell abgeholt werden.

Der fahrerlaubnisrechtliche Bescheid gilt am 27.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)