18.05.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 20.04.2026 gegenüber Herrn Michael Demeter, zuletzt wohnhaft in Breitscheidstraße 4, 02625 Bautzen, einen Ablehnungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-1.103.19/050930.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Demeters ist uns unbekannt. Daher haben wir den Ablehnungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Demeter abgeholt werden.
Der Ablehnungsbescheid gilt am 02.06.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)