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Dienstleistung

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen

gehört zu: Ausländerrecht

Aktuelles

Viele Post-its auf einer Pinnwand
16.12.2025

Verzögerungen bei Anträgen und Terminen

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
19.12.2025

Verkürzte Sprechzeiten des Landratsamtes am 23. und 30. Dezember und Schließtage zum Jahreswechsel

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Kontakt & Sprechzeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
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Sprechzeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: nach Terminvereinbarung

Bite wenden Sie sich an

Service Ausländeramt
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind Ausweisung oder Abschiebung.

Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel vorliegen haben, sind verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen. Kommen diese der Verpflichtung nicht nach, können sie durch das Ausländeramt ausgewiesen oder auch abgeschoben werden. 

Das Landratsamt Bautzen bietet Beratung und Unterstützung an, wenn Ausländer freiwillig ausreisen möchten.

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