Das Landratsamt Bautzen erließ am 05.01.2026 gegenüber Herrn Leon-Pascal Keilig, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 50, 01917 Kamenz eine Ordnungsverfügung zur Betriebsuntersagung mit dem Aktenzeichen 36.2-113.551/BIW-L28.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Keiligs ist uns unbekannt. Daher haben wir die Ordnungsverfügung zur Betriebsuntersagung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Ordnungsverfügung zur Betriebsuntersagung kann dort durch Herrn Keilig abgeholt werden.
Die Ordnungsverfügung zur Betriebsuntersagung gilt am 30.01.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)