Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Herrn Fikret Ates

15.04.2026

Öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.04.2026 gegenüber Herrn Fikret Ates, zuletzt wohnhaft in Dittrichstraße 5, 01917 Kamenz, einen Bescheid mit dem Aktenzeichen 34.1-103.19/070982.

Der aktuelle Aufenthalt Herrn Ateses ist uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Verfügung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Ates abgeholt werden.

Der Bescheid zur Verfügung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes gilt am 30.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)