15.04.2026
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 15.04.2026 gegenüber Herrn Fikret Ates, zuletzt wohnhaft in Dittrichstraße 5, 01917 Kamenz, einen Bescheid mit dem Aktenzeichen 34.1-103.19/070982.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Ateses ist uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Verfügung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Ates abgeholt werden.
Der Bescheid zur Verfügung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes gilt am 30.04.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)