15.12.2025
Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 11.12.2025 gegenüber Herrn Abdulhadi Dalala, zuletzt wohnhaft in Macherstraße 160, 01917 Kamenz, einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.168347.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Dalalas ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückforderungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Herrn Dalala abgeholt werden.
Der Rückforderungsbescheid gilt am 30.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)