öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 11.12.2025 gegenüber Frau Stefanie Ruge, zuletzt wohnhaft in Rothenburger Straße 30, 01099 Dresden, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Norisbank GmbH mit dem Aktenzeichen 2031709-29251675.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Ruges ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Ruge abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 08.01.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Verfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)