Das Landratsamt Bautzen erließ am 06.01.2026 gegenüber Frau Renate Rehermann als Nachlassempfängerin des Herrn Siegfried Rehermann, zuletzt wohnhaft in Bertolt-Brecht-Straße 9, 02625 Bautzen, eine Ordnungsverfügung zur Betriebsuntersagung mit dem Aktenzeichen 36.2-113.551/BZ-DN344.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Rehermanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Ordnungsverfügung zur Betriebsuntersagung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Die Ordnungsverfügung kann dort durch Frau Rehermann abgeholt werden.
Die Ordnungsverfügung gilt am 30.01.2026 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)