öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 14.11.2025 gegenüber Frau Nadia Koren, zuletzt wohnhaft in in der Hahnebergstraße 26, 02699 Königswartha, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032303-21612610.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Korens ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Koren abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 24.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)