Bautzen, DER LANDKREIS

Nachricht an Frau Nadia Koren

08.12.2025

öffentliche Zustellung

Das Landratsamt Bautzen erließ am 14.11.2025 gegenüber Frau Nadia Koren, zuletzt wohnhaft in in der Hahnebergstraße 26, 02699 Königswartha, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Deutsche Rentenversicherung mit dem Aktenzeichen 2032303-21612610.

Der aktuelle Aufenthalt Frau Korens ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Koren abgeholt werden.

Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 24.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.

Rechtsgrundlage:

  • Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)