öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 27.11.2025 gegenüber Frau Jana Heitmann-Reinold, zuletzt wohnhaft in der August-Bebel-Straße 45, in 01844 Neustadt i. Sa., eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber dem Drittschuldner Ostsächsische Sparkasse Dresden mit dem Aktenzeichen 2032501-50770370.
Der aktuelle Aufenthalt Herrn Hofmanns ist uns unbekannt. Daher haben wir die Pfändungs- und Einziehungsverfügung im Landratsamt Bautzen, Kreisfinanzverwaltung, Sachgebiet Vollstreckung, Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen hinterlegt. Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann dort durch Frau Heitmann-Reinold abgeholt werden.
Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung gilt am 29.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)