04.12.2025
Das Landratsamt Bautzen erließ am 13.11.2025 gegenüber Frau Aysel Bulduk, zuletzt wohnhaft in Thomas-Müntzer-Straße 25, 02977 Hoyerswerda einen Rückforderungsbescheid mit dem Aktenzeichen 34-2.103.55.162388.
Der aktuelle Aufenthalt Frau Bulduks ist uns unbekannt. Daher haben wir den Rückfordungsbescheid im Landratsamt Bautzen, Ausländeramt, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch Frau Aysel Bulduk abgeholt werden.
Der Rückfordungsbescheid gilt am 19.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)