öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 30.09.2025 gegenüber den Nachlassempfängern des Herrn Manfred Walter Hergert, zuletzt wohnhaft in Bautzener Straße 5, 02692 Großpostwitz einen Bescheid zur Betriebsuntersagung mit dem Aktenzeichen 36.2-113.551/BZ-BH404.
Die Nachlassempfänger des Herrn Hergert sind uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Betriebsuntersagung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch die Nachlassempfänger von Herrn Hergert abgeholt werden.
Der Bescheid zur Betriebsuntersagung gilt am 05.11.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)