Öffentliche Zustellung
Das Landratsamt Bautzen erließ am 13.10.2025 gegenüber den Nachlassempfängern des Herrn Lutz Vollrath, zuletzt wohnhaft in Grenzstraße 7, 01920 Oßling einen Bescheid zur Betriebsuntersagung mit dem Aktenzeichen 36.2-113.551/BZ-LV460.
Die Nachlassempfänger des Herrn Vollraths sind uns unbekannt. Daher haben wir den Bescheid zur Betriebsuntersagung im Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle, Macherstraße 55, 01917 Kamenz hinterlegt. Der Bescheid kann dort durch durch die Nachlassempfänger abgeholt werden.
Der Bescheid zur Betriebsuntersagung gilt am 05.12.2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn der Bescheid nicht abgeholt wurde.
Rechtsgrundlage:
- Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)